OTH Amberg-Weiden
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Immobilienmakler zu 7,5 Jahren Haft verurteilt - wie geht es jetzt weiter?

Weiden. Das Urteil ist gefallen. Ein Immobilienmakler aus Weiden (45) muss für 7,5 Jahre hinter Gitter. Erledigt ist der Fall damit noch lange nicht. Wie geht es weiter für die Geschädigten, mögliche Beihelfer und den Verurteilten?

Weiden. Das Urteil ist gefallen. Ein Immobilienmakler aus Weiden (45) muss für 7,5 Jahre hinter Gitter. Erledigt ist der Fall damit noch lange nicht. Wie geht es weiter für die Geschädigten, mögliche Beihelfer und den Verurteilten?
Sein letzter Weg führte den verurteilten Immobilienmakler am Mittwoch zurück in die Haftanstalt. Foto: Christine Ascherl

Immobilienmakler zu 7,5 Jahren Haft verurteilt - wie geht es jetzt weiter?

Am Mittwoch hat das Landgericht Weiden einen 45-jährigen Immobilienmakler wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 7,5 Jahren Haft verurteilt. Parallel dazu wurde die Einziehung von Wertersatz über 755.000 Euro verhängt. Was bedeutet das?

Das Gesetz will mit der Werteinziehung verhindern, dass sich Kriminelle bereichern. Dem Verurteilten soll die Beute weggenommen werden. Im Fall des 45-Jährigen ist die Beute bekanntlich verprasst. Aber der Staat hat damit zumindest einen “Titel”. Sollte der Immobilienmakler je wieder zu Geld kommen, können die Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Dreiviertelmillion fiele zunächst dem Staat zu. Allerdings haben die Opfer Anspruch auf Entschädigung. Das eingezogene Geld würde in einem Entschädigungsverfahren an sie ausgezahlt. Abgewickelt wird das von Rechtspflegern der Staatsanwaltschaft.

Mehrere Privatklagen am Landgericht

Parallel dazu haben mindestens zwei Geschädigte Zivilklage am Landgericht Weiden eingereicht. Sie versuchen, mit privaten Klagen an ihr Geld zu kommen. Diese Verfahren ruhten bis jetzt, da der Ausgang des Prozesses abgewartet wurde. Die Opfer müssen alle einzeln klagen, Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

In das Strafurteil sind nur die zehn angeklagten Betrugsfälle eingeflossen, ihr Schaden liegt bei rund 550.000 Euro. Der tatsächliche Schaden ist weitaus größer. Einen Anhaltspunkt lieferte der Insolvenzverwalter als Zeuge. Er sprach von 58 Gläubigern, denen der Angeklagte insgesamt 3,6 Millionen Euro schuldet (Stand 2020). Die Masse bezifferte er auf magere 30.000 Euro.

Keine Hinweise auf Geld im Ausland

Kann es sein, dass der Weidner einen größeren Betrag ins Ausland geschafft hat? Auf diese Frage ging Richter Dr. Marco Heß in der Urteilsbegründung ein. Es hätten sich keinerlei Hinweise auf größere Auslandsvermögens ergeben. So wie das ergaunerte Geld auf den Konten einging, so floss es innerhalb weniger Tage auch wieder hinaus. Der Richter: “Wenn ich einen Eimer ohne Boden habe, kann ich Wasser eingießen, was ich will. Es läuft wieder raus.”

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Auch für Staatsanwalt Matthias Bauer ist es “Fakt, dass der Angeklagte so arm ist wie eine Kirchenmaus”. Es gab mehrere Vollstreckungsversuche, bei denen man einen fünfstelligen Betrag greifen konnte. In Anbetracht der 7 Millionen Euro, die zwischen 2017 und 2022 auf seinen Konten eingingen, sind das Peanuts. “Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte, dass er irgendwo auf den Fidschi-Inseln einen größeren Betrag hat.” Die angeblichen Millionen in Mailand? Ein Märchen.

Ein einziges Mal tauchte im Verfahren eine tschechische Kontonummer auf, auf die eine vierstellige Summe überwiesen wurde. Die Finanzbuchhalterin der Kripo berichtete zudem von Barabhebungen von über einer halben Million Euro von 2017 bis 2022. Es ist nicht nachvollziehbar, für was der Angeklagte diese 507.000 Euro ausgab.

Verteidiger: keine Revision geplant

Innerhalb einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden. Dann würde es vom Bundesgerichtshof in Leipzig geprüft (zuständig für Weiden). Laut Verteidiger Oliver Plate am Mittwochabend sei dies “nach aktuellem Stand” nicht geplant. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der 45-Jährige für die 7,5 Jahre Haft in den Erstvollzug einrücken.

Er würde aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Weiden in die JVA Bayreuth verlegt, so sieht es der bayerische Strafvollzugsplan vor. In der Regel ist eine Entlassung nach dem Verbüßen von zwei Dritteln (in diesem Fall nach fünf Jahren) möglich. Die vier Monate Untersuchungshaft seit 14. März 2025 werden angerechnet.

Weitere Prozesse möglich

Nicht ganz klar wurde, ob mit dem Urteil wirklich alle Vorwürfe gegen den Angeklagten abgegolten sind. So war es im Verständigungsgespräch zum Prozessauftakt zumindest angeklungen. Der Verteidiger wollte eine “Gesamtlösung”, im Gegenzug waren er und der Angeklagte mit der doch recht hohen Strafe von etwa 7,5 Jahren einverstanden.

Wie der Ermittlungsleiter der Kripo Weiden am letzten Verhandlungstag berichtete, sind immer noch Anzeigen von Geschädigten “auf Halde”, die abgearbeitet werden. Wie Anwalt Plate vor Gericht sagte, läuft zudem ein Steuerstrafverfahren gegen den Makler. Die hinterzogene Steuer belaufe sich auf einen sechsstelligen Betrag.

Noch offen ist zudem, wie die Staatsanwaltschaft mit möglichen Beihelfern umgehen wird.