OTH Amberg-Weiden
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Kontrollen in Waldsassen und Mähring stoppen Drogenfahrten und illegale Böller

Mähring. Bei einer Grenzkontrolle fanden Beamte verbotene Böller und zwei Elektroschocker. Betroffen waren drei Jugendliche im Alter von zwölf, 13 und 14 Jahren; zudem stoppt die Polizei Drogenfahrten im Raum Waldsassen.

Mähring. Bei einer Grenzkontrolle fanden Beamte verbotene Böller und zwei Elektroschocker. Betroffen waren drei Jugendliche im Alter von zwölf, 13 und 14 Jahren; zudem stoppt die Polizei Drogenfahrten im Raum Waldsassen.
Symbolbild: Bundespolizei

Kontrollen in Waldsassen und Mähring stoppen Drogenfahrten und illegale Böller

Die Polizeiinspektion Waldsassen verzeichnete am zurückliegenden Wochenende mehrere Einsätze im Grenzbereich. Beamte registrierten zwei Drogenfahrten im Zuständigkeitsbereich und stellten bei einer Kontrolle in Mähring verbotene Gegenstände sicher.

Zwei Drogenfahrten im Bereich Waldsassen

Am Samstag kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen am Grenzübergang in Mähring ein Auto mit tschechischer Zulassung. Der 23-jährige Fahrer aus Tschechien zeigte drogentypisches Verhalten. Ein Schnelltest reagierte positiv auf Kokain.

In den frühen Morgenstunden des Sonntags hielten Beamte der Polizeiinspektion Waldsassen ein Auto aus dem Landkreis Tirschenreuth an. Sie stellten bei der 34-jährigen deutschen Fahrerin drogentypische Auffälligkeiten fest. Die Beamten untersagten beiden Fahrzeugführern die Weiterfahrt und ordneten jeweils eine Blutentnahme an.

Grenzkontrolle in Mähring: Verbotenes Feuerwerk und Elektroschocker

Am Samstagnachmittag führte die Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Waldsassen am Grenzübergang in Mähring eine stationäre Kontrolle durch. Die Einsatzkräfte unterzogen ein Auto aus dem Landkreis Günzburg einer Überprüfung.

Bei drei Fahrzeuginsassen, drei Deutschen im Alter von zwölf, 13 und 14 Jahren, fanden die Beamten verbotene Feuerwerkskörper der Kategorien F 3 und F4 sowie zwei Elektroschocker und stellten die Gegenstände sicher. Die drei Jugendlichen erwarten jeweils Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz, Waffengesetz und Gefahrgutbeförderungsgesetz.

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