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Nicht bezahlte Terrassenüberdachung führt in Schwandorf zur Anzeige

Schwandorf. Ein 51-jähriger beauftragte 2021 eine Firma mit einer Terrassenüberdachung für rund 62.000 Euro, zahlte aber weder Anzahlung noch Rest. Nach vier Jahren stellte der 67-jährige Geschädigte Strafanzeige wegen Betrugs.

Schwandorf. Ein 51-jähriger beauftragte 2021 eine Firma mit einer Terrassenüberdachung für rund 62.000 Euro, zahlte aber weder Anzahlung noch Rest. Nach vier Jahren stellte der 67-jährige Geschädigte Strafanzeige wegen Betrugs.
Symbolbild OberpfalzECHO

Nicht bezahlte Terrassenüberdachung führt in Schwandorf zur Anzeige

Ein 51-jähriger Schwandorfer beauftragte im August 2021 eine Schwandorfer Firma mit der Erstellung einer Terrassenüberdachung. Der Auftragswert betrug rund 62.000 Euro. Vertraglich vereinbarten beide Seiten eine Anzahlung von 50 Prozent bei Auftragsbestätigung sowie die Begleichung der Restsumme. Den vereinbarten Zahlungen kam der Auftraggeber nicht nach.

Ratenzahlung bleibt aus – Strafanzeige nach vier Jahren

Über ihre Rechtsanwälte vereinbarten die Beteiligten später eine Ratenzahlung. Zahlungen leistete der 51-Jährige jedoch nur in geringem Umfang. Nach rund vier Jahren ohne Fortschritt erstattete der 67-jährige Geschädigte aus Schwandorf Strafanzeige wegen Betrug. Die Polizeiinspektion Schwandorf informierte am 31. Oktober 2025 über den Fall. Außerdem ist der 51-Jährige der Polizei unter anderem vielfach wegen Vermögensdelikten bekannt.

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