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Parksituation rund ums Schätzlerbad

Weiden. Die Badesaison hat gerade erst begonnen und schon musste die Polizei Weiden wegen Beschwerden über die Parkmoral rund ums Schätzlerbad tätig werden. Die Beamten warnen: Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, läuft […]

Weiden. Die Badesaison hat gerade erst begonnen und schon musste die Polizei Weiden wegen Beschwerden über die Parkmoral rund ums Schätzlerbad tätig werden. Die Beamten warnen: Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, läuft […]
So viel los war während des Einbruchs nicht mehr. Der Dieb kam um drei Uhr nachts.

Parksituation rund ums Schätzlerbad

Weiden. Die Badesaison hat gerade erst begonnen und schon musste die Polizei Weiden wegen Beschwerden über die Parkmoral rund ums Schätzlerbad tätig werden. Die Beamten warnen: Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, läuft Gefahr abgeschleppt zu werden.

Wie die Polizei erklärt, war gestern die Gemeindestraße Merklmooslohe, von Weiden nach Meerbodenreuth, durch Falschparker so zugeparkt, dass man nur noch in eine Richtung fahren konnte. Außerdem konnten Busse die vorgesehene Wendemöglichkeit am Schätzlerbad nicht anfahren.

Das Parken außerhalb der vorgesehenen Parkplätze rund ums Schätzlerbad, z.B. links und rechts am Fahrbahnrand dieser Vorfahrtsstraße, stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung dar. Aber auch das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, zum Beispiel auf einer Wiese oder in einem Waldgebiet, kann als Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz verfolgt werden.

Die Polizei Weiden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu relevanten Zeiten ein verstärktes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt und eine konsequente Verfolgung der festgestellten Verstöße erfolgen wird. Autofahrer müssen auch damit rechnen, dass ihr Fahrzeug im Falle einer konkreten Behinderung, insbesondere wenn der Verkehrsfluss oder der öffentliche Personennahverkehr behindert wird, aber auch wenn Anfahrtszonen für Feuerwehr und Rettungsdienste, oder unberechtigterweise Behindertenparkplätze zugeparkt sind, abgeschleppt wird.

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