Softair-Pistole bei Grenzkontrolle sichergestellt

Softair-Pistole bei Grenzkontrolle sichergestellt
Der junge Mann wurde angehalten und nach Waffen gefragt. Er verneinte dies und zeigte seinen gültigen Personalausweis vor. Dennoch entschieden sich die Beamten für eine genauere Untersuchung seines Fahrzeugs. Im Kofferraum fand sich eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole. Ein entscheidendes Detail, das “F im Fünfeck”, welche die Waffe in Deutschland als Spielzeug auszeichnen würde, fehlte. Somit fiel der Gegenstand unter die Kategorie verbotener Waffen laut dem deutschen Waffengesetz.
Geständnis und Sicherstellung
Auf die Entdeckung angesprochen, gestand der junge Mann, die Softair-Pistole in Tschechien erworben zu haben. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin die Waffe. Sie wird nun Teil der Sammlung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus, die sich mit verbotenen Waffen befasst. Gleichzeitig wurde gegen den 25-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.


