Verurteilter IS-Anhänger muss in Tirschenreuth bleiben

Verurteilter IS-Anhänger muss in Tirschenreuth bleiben
Der Fall des inzwischen 37-jährigen Syrers zeigt die ganze Problematik: Eine Abschiebung in das Bürgerkriegsland Syrien ist (noch) nicht möglich. Seine über fünfjährige Haftstrafe von 2018 – unter anderem wegen Anschlagsplänen auf eine Synagoge – hat er abgesessen. Wohin mit ihm? 2022 schickte ihn das Landesamt in die Verbannung in die Oberpfalz. Eine Sprecherin begründete dies gegenüber OberpfalzECHO mit “Gründen der inneren Sicherheit”.
Die Anordnung ist mit einigen Auflagen verbunden: Abdulhadi B. darf kein internetfähiges Gerät benutzen. Er darf das Stadtgebiet Tirschenreuth nicht verlassen. Er muss sich zweimal täglich bei der Polizeiinspektion Tirschenreuth melden und trägt eine Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Seit 2023 ist es ihm in Gegenwart von Polizisten und einem Übersetzer erlaubt, mit seiner Mutter zu telefonieren.
Nicht die erste Klage gegen die “Verbannung”
Gegen dieses Zwangsexil in Tirschenreuth protestiert der syrische Staatsangehörige seit Jahren und bislang vergeblich. Wie die Mediengruppe Bayern am Montag berichtete, beschäftigte sich kürzlich erneut das Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage des 37-Jährigen. Diesmal argumentierte der frühere IS-Anhänger, dass ihm die Berichterstattung über seine vorherigen Klagen geschadet habe. So sei in der Folge ein Autofahrer auf ihn zugefahren, zudem sei er beleidigt worden.
Das Verwaltungsgericht sah diese „Unannehmlichkeiten“ laut Mediengruppe Bayern zwar auch. Die Richter in Regensburg entschieden aber dennoch, dass es bei dem ungewollten Wohnort Tirschenreuth bleibt.
Taten trugen sich in Würzburg zu
Die Taten, wegen derer Abdulhadi B. 2018 verurteilt wurde, hatten sich in Würzburg zugetragen. Dort hatte er sich 2014 für ein Medizinstudium eingeschrieben. Das Oberlandesgericht München verurteilte ihn 2018 wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung (Islamischer Staat), versuchter Anstiftung zum Totschlag sowie Körperverletzung. Das Strafmaß: fünf Jahre und drei Monate. Er saß bis zum Frühjahr 2022 ein.
Konkret hatte er zwei Männer in Syrien für ein Selbstmordattentat anwerben wollen. Verurteilt wurde er zudem, weil er mehrfach geäußert hatte, einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge verüben zu wollen. Auf seinem Handy fanden sich Bombenbauanleitungen und ein vorab gedrehtes Bekennervideo. Den Sohn (7) seiner Lebensgefährtin hatte er in der Studentenwohnung in Würzburg zum IS-Kämpfer ausbilden wollen und dazu mit einem Holzstock geschlagen.
Die Regierung von Mittelfranken, Zentralstelle Ausländerextremismus, schätzte ihn als „enorm gefährlich“ ein. Das Kompetenzzentrum Deradikalisierung des bayerischen Landeskriminalamtes sah in einem Gutachten von Juli 2021 kein Unrechtsempfinden: Es bestehe “keine Bereitschaft, sich kritisch mit den Taten und seinen ideologischen Sympathien auseinanderzusetzen“.
Nicht die letzte Entscheidung
Möglicherweise ist das Gerichtsurteil aus Regensburg nicht die letzte Entscheidung in dieser Sache. Der 37-Jährige hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Bei den bisherigen Verfahren hat er immer alle möglichen Rechtsmittel eingelegt, wenn auch bislang immer vergebens.




