Vier Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Waidhaus: Zwei Männer müssen ins Gefängnis

Vier Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Waidhaus: Zwei Männer müssen ins Gefängnis
Bei Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende (9. bis 11. Oktober) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vier gesuchte Straftäter festgenommen und insgesamt 8.500 Euro an ausstehenden Justizschulden eingezogen. Zwei Männer konnten ihre offenen Geldstrafen begleichen und ihre Reise fortsetzen. Für zwei weitere Gesuchte endete die Reise hingegen in der Justizvollzugsanstalt Weiden. Sie konnten die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen und mussten ihre Ersatzfreiheitsstrafen antreten.
Bereits am Freitag (9. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten einen 22-jährigen Rumänen. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl suchte. Das Amtsgericht Goslar hatte ihn im November 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese bislang nicht bezahlt hatte, drohten ihm mehrere Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Die geforderten 500 Euro konnte der 22-Jährige auch bei seiner Festnahme nicht aufbringen. Die Bundespolizisten brachten ihn deshalb in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Zwei weitere Haftbefehle am Samstag
Am Samstag (10. Oktober) gingen den Beamten gleich zwei weitere gesuchte Straftäter ins Netz. Zunächst stellten sie bei der Kontrolle eines 20-jährigen Rumänen einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann im November 2025 wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er die ausstehenden 700 Euro nicht bezahlen konnte, musste er eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Mehr Glück hatte ein 23-jähriger Grieche, den die Beamten ebenfalls am Samstag kontrollierten. Die Staatsanwaltschaft Mainz suchte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Geldwäsche. Um eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, musste der Mann insgesamt 5.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten bezahlen. Der 23-Jährige beglich den geforderten Betrag noch vor Ort und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.
Beifahrer begleicht Geldstrafe
Am Sonntag (11. Oktober) vollstreckten die Bundespolizisten schließlich den vierten Haftbefehl. Bei der Kontrolle eines 34-jährigen Slowaken stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, nach dem Mann fahndete. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim bereits im Oktober 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro oder einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe. Sein Beifahrer übernahm die ausstehende Zahlung und beglich den gesamten Betrag. Damit blieb dem 34-Jährigen der Gang ins Gefängnis erspart. Die Beamten gestatteten ihm die Weiterreise.
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