Weidener Hochzeitswochen
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Zivilfahrzeug der Bundeswehr fährt in Wohnmobil: Fall fürs Amtsgericht Weiden

Falkenberg/Weiden. Ein Unfall auf der A93 vom Mai 2024 hat juristische Folgen: Ein Zivilfahrzeug der Bundeswehr fuhr in ein Wohnmobil, das gerade einen Lkw überholte. Amtsrichterin Sabine Nickl soll die Schuldfrage klären.

Falkenberg/Weiden. Ein Unfall auf der A93 vom Mai 2024 hat juristische Folgen: Ein Zivilfahrzeug der Bundeswehr fuhr in ein Wohnmobil, das gerade einen Lkw überholte.  Amtsrichterin Sabine Nickl soll die Schuldfrage klären.
Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Zivilfahrzeug der Bundeswehr fährt in Wohnmobil: Fall fürs Amtsgericht Weiden

Vor dem Amtsgericht Weiden sitzen sich die zwei Parteien gegenüber: Der Rentner aus dem Havelland, der damals mit seiner Frau nach Kroatien unterwegs war. Und die vier Soldaten, die im Renault Megane der Bundeswehr saßen.

Soldaten sagen: Wohnmobil hat nicht geblinkt

Kurz nach der Anschlussstelle Falkenberg kam es zum Zusammenstoß. Die Soldaten sagen, das Wohnmobil sei – ohne zu blinken – überraschend auf die Überholspur gezogen. Der Fahrer der Bundeswehr wich nach links aus, schrammte die Leitplanke entlang.

Der Zusammenstoß mit dem linken Heck des Wohnmobils ließ sich nicht mehr vermeiden. Das rechte Vorderrad des Renault wurde dabei aus der Aufhängung gerissen und nach hinten gedrückt. Es stellte sich quer. Über 100 Meter weiter kam das Bundeswehr-Auto zum Stehen.

Wohnmobilist sagt: Bundeswehr-Auto kam ungebremst angerast

Bei den Rentnern aus dem Havelland hört sich der Unfallhergang anders an. Der Wohnmobil-Fahrer sagt, er habe ordnungsgemäß geblinkt und sei dann zum Überholen auf die linke Fahrspur gezogen. Er sei mitten im Überholvorgang gewesen – auf Hälfte des Lastwagens – als sich von hinten mit hoher Geschwindigkeit der Renault genähert habe.

Seine Frau (69) bestätigt, dass ihr Mann mehrfach gesagt habe: „Warum bremst der nicht? Warum bremst der nicht?“ Dann habe es auch schon gekracht. Auch ihr Ehemann ist sich sicher: „Der ist wesentlich schneller gefahren als 130.“

Die Rentnerin versichert, auch auf dem Beifahrersitz sehr aufmerksam zu sein: „Ick bin een juter Beifahrer.“ Man sei mit dem Wohnmobil eher gemütlich unterwegs: „Wir fahren 115, 120, beim Überholen ein bisschen schneller. Wir sind Rentner und nehmen uns die Zeit.“

OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Versicherung will Schaden nicht komplett übernehmen

Die Beteiligten sitzen nur deshalb vor Gericht, weil die Versicherung des Wohnmobilisten die 9.000 Euro Schaden am Auto der Bundesrepublik Deutschland nicht komplett bezahlen will. Nur 4.500 Euro wurden überwiesen.

Ein Kfz-Sachverständiger hat sich den Unfallort und die Dokumentation der Polizei genau angesehen. Ganz so, wie es der Wohnmobilist es schildert, kann es demnach nicht gewesen sein. Der Gutachter schätzt zum einen die Geschwindigkeit des Bundeswehr-Fahrzeugs deutlich niedriger ein: „Es spricht alles dafür, dass die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten wurde.“

Der Sachverständige kommt aufgrund der Spurenlage zudem zum Schluss, dass das Wohnmobil nicht mittig auf der Überholspur fuhr. Es befand sich im Einleiten des Überholvorgangs. Die Räder des Wohnmobils waren noch auf der Mittellinie oder dem rechtem Fahrstreifen.

Geblinkt oder nicht geblinkt?

Entscheidend ist letztlich die Frage der Vermeidbarkeit des Zusammenstoßes. Knackpunkt: Hat das Wohnmobil den Blinker gesetzt oder nicht? Wenn nicht rechtzeitig geblinkt wurde, hat der Renault-Fahrer keine Chance. Wurde geblinkt, reichen die zwei Sekunden für eine Reaktion. Genau diese Frage – Blinker oder nicht – kann der Gutachter nicht klären: Hier steht Aussage gegen Aussage.

Richterin Sabine Nickl will ihre Entscheidung am 10. Februar verkünden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Kompromisses. Aktuell zahlt die Versicherung des Wohnmobilisten nur die Hälfte des Schadens, möglich wäre auch eine andere Quote (etwa 70:30).