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Zwei Festnahmen, vier Fahndungstreffer und 11.000 Euro Justizschulden in nur zwei Stunden

Waidhaus. Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion nahmen in der Nacht auf Dienstag zwei gesuchte Straftäter fest. Der Mann (40) und die Frau (39) wurden mit Haftbefehl gesucht und hatten insgesamt 11.000 Euro Justizschulden offen.

Zwei Festnahmen, vier Fahndungstreffer und 11.000 Euro Justizschulden in nur zwei Stunden

Symbolbild: Bundespolizei

Die erste Fahndungsnotiz stellten die Zivilfahnder kurz nach Mitternacht nach einer Kontrolle eines Fernreisebusses auf dem Weg von München nach Krakau fest. Ein Insasse wurde gleich mit drei Fahndungsnotierungen gesucht – die Staatsanwaltschaft München suchte den Mann mit zwei Haftbefehlen.

Das Amtsgericht München verurteilte ihn im April 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Wegen des gleichen Delikts erging im September 2022 das Urteil des Amtsgerichts Miesbach über eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro.

Auch in Kempten kein Unbekannter

Auch für die Staatsanwaltschaft in Kempten war der Verkehrssünder kein Unbekannter. Bereits im Februar 2021 erging durch das Amtsgericht eine Beschlagnahmeanordnung des slowakischen Führerscheins.

Da der Schwarzfahrer bereitwillig seine Geldbörse öffnete und seine ausstehenden Justizschulden bei der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei bezahlte, konnte er seine Reise als Beifahrer fortsetzen. Seinen Führerschein musste er den Beamten überlassen.

Ersatzfreiheitsstrafe angetreten

Nur kurze Zeit später kontrollierten die Beamten der Bundespolizei Waidhaus einen weiteren Fernreisebus der Linie Prag-München. Die Überprüfung der Personalien einer Frau ließ den Fahndungscomputer erneut rot aufblinken. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte sie wegen Diebstahls im Juni 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro.

Da sie diese nicht bezahlt hatte, suchte sie die Staatsanwaltschaft München mit einem Haftbefehl. Sie konnte ihre ausstehenden Justizschulden nicht aufbringen und muss nun in der Justizvollzugsanstalt Regensburg die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 109 Tagen antreten.

OTH Amberg-Weiden
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