Allgemeinverfügung in Neustadt/WN nach Geflügelpest in Schwandorf

Allgemeinverfügung in Neustadt/WN nach Geflügelpest in Schwandorf
Rund um den betroffenen Seuchenbestand richtet der Landkreis eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Die Überwachungszone im Landkreis Neustadt/WN umfasst die Märkte Tännesberg mit den Ortsteilen Neumühle, Pilchau und Sankt Jodok sowie Moosbach mit den Ortsteilen Gaisheim, Rückersrieth und Sägmühle.
Gleichzeitig ordnet das Landratsamt die notwendigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen an. Für Geflügelhalter in den betroffenen Orten kann die Allgemeinverfügung zeitnah spürbare Folgen haben. Betriebe und private Tierhalter sollten die Veröffentlichung genau prüfen und ihre Abläufe daran ausrichten.
Infos
Näheres ist dem Amtsblatt des Landkreises Nr. 6 vom 22. April zu entnehmen.


