Geflügelpest in Bayern auf dem Vormarsch
Geflügelpest in Bayern auf dem Vormarsch
Die Fälle zeigen klar, dass das hochpathogene AI-Virus (HPAIV) in Bayern großflächig bei Wildvögeln, vor allem Wasservögel, vorhanden ist. Laut Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist das Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln weiterhin als hoch einzustufen.
Maßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels
Um die Hausgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag zu schützen, sind insbesondere bei Geflügelhaltungen mit Auslauf und Freilandhaltungen die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Veterinäramt Amberg-Sulzbach rät, vor allem auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten sowie das zuständige Veterinäramt zu informieren.




