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Gericht stoppt Fischotter-Abschuss in der Oberpfalz

Regensburg. Das Verwaltungsgericht Regensburg stoppt den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz, folgend einer Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Regensburg. Das Verwaltungsgericht Regensburg stoppt den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz, folgend einer Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Foto: Harry Neumann, Naturschutzinitiative e.V. (NI), Fischotter

Gericht stoppt Fischotter-Abschuss in der Oberpfalz

Das Verwaltungsgericht Regensburg setzt ein Zeichen für den Artenschutz in der Oberpfalz. In seiner jüngsten Entscheidung hat das Gericht den Abschuss von Fischottern in der Region vorläufig gestoppt. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen die Abschussgenehmigung geklagt und sieht sich nun in ihrem Einsatz für den Naturschutz bestätigt.

Detaillierte Gerichtsentscheidung

“Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die angefochtene Allgemeinverfügung ist wiederherzustellen. Das Aussetzungsinteresse überwiegt das Interesse am Sofortvollzug, weil die Anfechtungsklage in der Hauptsache bei der gebotenen summarischen Prüfung Aussicht auf Erfolg hat. Die Allgemeinverfügung ist danach rechtswidrig und verletzt den Antragsteller damit in seinen durch das UmwRG geschützten Rechten,” so das Verwaltungsgericht Regensburg. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass “neben den voraussichtlichen Erfolg der Anfechtungsklage als wesentliches Indiz dafür, dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wiederhergestellt werden muss, der Umstand tritt, dass die weitere Vollziehung der angegriffenen Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, dessen Zweck als anerkannte Naturschutzvereinigung es gerade ist, die Natur (einschließlich der besonders geschützten Tiere) zu schützen, und der Belange der Allgemeinheit gewichtige Nachteile befürchten lässt.”

Hintergründe der Anfechtung

Die Allgemeinverfügung erlaubte es, bis zu 23 Fischotter jährlich aus der Natur zu entnehmen, um den Fischbestand lokaler Fischwirte zu schützen. Kritiker sehen darin eine pauschale Maßnahme, die den individuellen Schutz der Art außer Acht lässt. “Das Gericht hat noch gar nicht geprüft, ob die der Allgemeinverfügung zugrunde liegende Vorschrift der bayerischen Ausnahmeverordnung (BayAAV) rechtmäßig oder rechtswidrig ist und ob zudem das übrige Unionsrecht nach der FFH-Richtlinie beachtet worden ist”, erklärt Gabriele Neumann, stv. Landesvorsitzende der NI.

Streit um die Ausnahmeverordnung

Die Naturschutzinitiative hat zusätzlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Normenkontrollantrag gegen den § 3 BayAAV gestellt, um die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung überprüfen zu lassen. Gabriele Neumann führt aus: “Es geht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Die Normenkontrolle zielt auf die Beseitigung der BayAAV. Wird diese vom VGH für rechtswidrig erklärt, können die sieben Bezirksregierungen in Bayern keine Allgemeinverfügungen mehr erlassen.”

Über das Ziel der Initiative

Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative, betont, dass der Artenschutz in Bayern dringend einer rechtstreuen Überprüfung bedarf. “Herausforderungen mit Tieren, die wieder in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückkehren, können nicht dadurch ‘gelöst’ werden, dass diese getötet werden. Über deren eigenständige Rückkehr sollten wir uns freuen. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist schon ethisch verpflichtet, Wege der Koexistenz zu finden. Daher lassen wir diese Frage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München klären und sorgen damit für Rechtssicherheit.”

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und das laufende Klageverfahren werfen ein Licht auf die komplexe Balance zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Die Unterstützung durch die Stiftung Pro Artenvielfalt zeigt, wie wichtig der Schutz von Fischottern und anderen bedrohten Arten im Rahmen des Artenschutzes ist.

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