Neue Kaminofen-Regeln: Was ab 2025 gilt

Neue Kaminofen-Regeln: Was ab 2025 gilt
Die Verbraucherzentrale Weiden informiert über neue Vorschriften für die Besitzer älterer Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. “Am 1. Januar 2025 war Schluss: Zum Jahreswechsel lief die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten ab”, teilt die Organisation mit.
Neue Grenzwerte müssen eingehalten werden
Laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen die besagten Kaminöfen und Öfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt: “Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben will, muss seit Jahresanfang nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält.”
Nachrüstung mit Staubfilter erforderlich
Besitzer, deren Kamine oder Öfen die neuen Vorgaben nicht erfüllen, müssen eine Nachrüstung mit einem Staubfilter, der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen ist, durchführen lassen. “Eine Nachrüstung kann hohe Kosten verursachen”, warnt Goldbrunner. Sie rät den Verbrauchern vor einer solchen Investition zu prüfen, ob damit die Anforderungen erfüllt werden können oder ob der Austausch des Ofens eine bessere Option darstellt.
Optionen für neue Kaminöfen
Für diejenigen, die sich für einen neuen Kamin oder Ofen entscheiden, bestehen keine Bedenken bezüglich der Einhaltung der neuen Vorschriften. “Die aktuell im Handel erhältlichen Kamine und Öfen erfüllen die gesetzlichen Vorschriften”, versichert die Energieexpertin. Besonders empfehlenswert sind Modelle mit dem Umweltlabel “Blauer Engel”. Diese sind nicht nur effizient und emissionsärmer, sondern verfügen auch über einen Staub- und Feinstaubfilter sowie eine automatische Luftsteuerung für einen optimalen Betrieb. “Dank höherem Wirkungsgrad und weniger Brennstoffeinsatz sorgen sie zudem für geringere Betriebskosten”, ergänzt Goldbrunner.
Ausnahmen für bestimmte Ofentypen
Es gibt auch Ausnahmen von den neuen Regelungen. Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden, dürfen weiterhin betrieben werden. Auch Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, sowie Kachelgrundöfen, Badeöfen, offene Kamine und Feuerstellen, die nur selten genutzt werden, genießen Bestandsschutz.
Die Einhaltung der Grenzwerte, Nachrüstung und Außerbetriebnahme werden vom Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau kontrolliert.



