OTH Amberg-Weiden
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Rattenbekämpfung in Amberg vom sechsten bis zehnten Oktober

Amberg. Die Stadt führt vom 6. Oktober 2025 bis 10. Oktober 2025 stadtweit eine Rattenbekämpfung durch. Bürger sollen Befälle oder Verdachtsfälle dem Amt für Ordnung und Umwelt melden.

Amberg. Die Stadt führt vom 6. Oktober 2025 bis 10. Oktober 2025 stadtweit eine Rattenbekämpfung durch. Bürger sollen Befälle oder Verdachtsfälle dem Amt für Ordnung und Umwelt melden.
Symbolbild: Pixabay

Rattenbekämpfung in Amberg vom sechsten bis zehnten Oktober

Turnusmäßige Rattenbekämpfungsaktion im Stadtgebiet vom 6. Oktober bis zum 10. Oktober – Bitte um Meldung festgestellter Rattenbefälle oder Verdachtsfälle an das städtische Amt für Ordnung und Umwelt.

Rattenbekämpfung in Amberg: Aktionswoche im Oktober

Die Stadt Amberg führt in der Woche von Montag, 6. Oktober 2025, bis einschließlich Freitag, 10. Oktober 2025, im gesamten Stadtgebiet eine turnusmäßige Rattenbekämpfungsaktion durch. Diese findet, wie bereits in den Vorjahren, jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt und dient der nachhaltigen Eindämmung der Rattenpopulation.

Meldungen und Einbeziehung von Privatgrundstücken

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, bereits festgestellte Rattenbefälle oder aktuelle Verdachtsfälle umgehend zu melden. Im Rahmen der Aktionswoche erfolgt die Bekämpfung auch auf Privatgrundstücken, wenn ein Befall festgestellt wird oder ein konkreter Verdacht vorliegt. Betroffene Grundstücke und Gebäude werden dann in die städtische Bekämpfungsmaßnahme mit einbezogen.

Meldungen nimmt das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg, Herrnstraße 1–3, 2. Stock, Zimmer 206/207, während des Aktionszeitraums unter den Telefonnummern 09621/10-1306 oder 09621/10-1360 entgegen.

Pflichten außerhalb der Aktionswoche

Außerhalb des Aktionszeitraums sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, einen Rattenbefall eigenständig zu bekämpfen. Ein Abwarten bis zur nächsten städtischen Aktion ist nicht zulässig. Sollte es nach dem Auslegen von Ködern erneut zu einem Befall kommen, ist das Amt für Ordnung und Umwelt unverzüglich zu informieren.

Zur erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, dass den beauftragten Rattenbekämpfern der Zugang zu allen betroffenen Grundstücken und Gebäuden gewährt wird. Zudem müssen verschlossene Behältnisse geöffnet, Untersuchungen ermöglicht sowie notwendige Auskünfte erteilt werden.

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Einsatz zugelassener Mittel und Sicherheit

Zum Einsatz kommen ausschließlich geprüfte und zugelassene Bekämpfungsmittel, die von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig freigegeben wurden.

Dennoch ist darauf zu achten, dass weder Menschen noch Haustiere sowie andere Nutztiere gefährdet oder gesundheitlich beeinträchtigt werden. Die Verantwortung hierfür liegt sowohl bei den eingesetzten Fachkräften als auch bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.