Tödlicher Champagner: Anwalt Dr. Alexander Stevens plaudert im Podcast über Prozess

Tödlicher Champagner: Anwalt Dr. Alexander Stevens plaudert im Podcast über Prozess
Theo G. (46) aus Arnheim muss sich ab 4. Dezember (Beginn 13.30 Uhr) vor dem Landgericht Weiden wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Von ihm soll die Champagner-Flasche sein, die statt “Moet” flüssige MDMA-Base enthielt. Ein Restaurantbesucher starb.
Der Niederländer wird von drei Anwälten aus München vertreten, darunter Alexander Stevens. Der Jurist tourt aktuell mit zwei True-Crime-Programmen durch Deutschland: zum einen mit Constantin Schreiber im Format “Angeklagt”, zum anderen mit Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Bell. Ihr Programm “Toxic Love” im Februar auch in der Max-Reger-Halle zu sehen, Ticketpreis 39,90 bis 59,90 Euro. Das Genre ist populär, der Vorverkauf läuft wie geschnitten Brot.
Folge: “Champagner-Mord”
Kurz vor dem Prozess haben die beiden eine Podcast-Folge mit dem Titel “Champagner-Mord” eingeschoben. Im lockeren Geplauder verrät der Jurist, dass der Fall für ihn persönlichen Bezug hat: Sein Vater komme aus der Gegend um Weiden in der Oberpfalz. “Klar ist man da etwas hellhöriger.” Er habe sich gefragt, was er selbst in dieser Situation gemacht hätte. “Es rechnet ja wirklich keiner damit, dass du tot bist, wenn du einen Champagner bestellst.”
Weite Teile des Podcasts behandeln allgemeine Fragen: Wie läuft eine Überstellung eines Angeklagten aus dem europäischen Ausland? Wie bereitet sich die Verteidigung vor, wenn der Mandant in U-Haft sitzt und der deutschen Sprache nicht mächtig ist?

Wie ein Schluck Champagner ein komplettes Leben verändert hat
Weiden. Sie ist – außer dem verstorbenen Mann – das wohl am härtesten betroffene Opfer des Champagner-Unglücks im La Vita vor zwei Jahren: Carola Potrz.
“Zentrale Frage ist Zurechenbarkeit”
Zur konkreten Strategie im Champagner-Fall meint der Anwalt: “Strafrechtlich gibt es hier sehr viele Komplikationen.” Angefangen mit der Frage der objektiven Zurechenbarkeit. Dagegen spreche im Fall des Niederländers ein “atypischer Kausalverlauf”. Eine weitere Einschränkung sei das “Dazwischentreten Dritter”. “Kann derjenige, der diesen Champagner möglicherweise mit Drogen versetzt hat, dafür verantwortlich gemacht werden, dass viel, viel später jemand, für den diese Champagner-Flasche überhaupt nicht bestimmt war, tödliche Folgen davon trägt?”
Punkt drei, in den der Anwalt einhakt: der Gerichtsort. Lasse sich am Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht festhalten, blieben letztlich “nur” Drogendelikte übrig. Dann müsste der Prozess aus Sicht von Stevens in den Niederlanden geführt werden, aus “Fair Trial”-Gründen.
Erste Zeugen am dritten Prozesstag
Damit ist einigermaßen offensichtlich, wohin die Reise an den ersten Prozesstagen geht: Es kann mit Anträgen der Verteidigung gerechnet werden. Wie das Landgericht mitteilt, sind für den Auftakt am 4. Dezember sowie für den zweiten Verhandlungstag am 11. Dezember keine Zeugen vorgesehen. Die beiden Tage sind für die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Dr. Christoph-Alexander May und mögliche Einlassungen des Angeklagten und seiner Verteidiger reserviert.
Erst ab dem dritten Prozesstag (12. Dezember) sind Zeugen geladen: Als erste hört die 1. große Strafkammer mit den Richtern Peter Werner, Vera Höcht und Florian Bauer die Geschädigten aus dem Restaurant an. Anschließend ist geplant, Zeugen zur Herkunft der Champagnerflasche, dann die Sachverständigen und die ermittelnden Polizeibeamten zu vernehmen. Beteiligt waren die Polizeiinspektion Weiden, Kriminalpolizei Weiden und das Zollfahndungsamt München (Dienstsitz Weiden).
Insgesamt sind 40 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Bis März sind 21 Verhandlungstage angesetzt.




