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Schulanmeldung für die Grundschule Neustadt/WN startet am 2. März

Neustadt/WN. Die Grundschule kündigt die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 an. Vom 2. März bis 6. März 2026 sind Anmeldungen möglich; eine Schnupperstunde gibt es am 11. März 2026 von 14 Uhr bis 15.30 Uhr.

Neustadt/WN. Die Grundschule kündigt die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 an. Vom 2. März bis 6. März 2026 sind Anmeldungen möglich; eine Schnupperstunde gibt es am 11. März 2026 von 14 Uhr bis 15.30 Uhr.
Symbolbild :Pixabay

Schulanmeldung für die Grundschule Neustadt/WN startet am 2. März

Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 findet statt am Montag, 2. März 2026, bis Mittwoch, 4. März 2026, von 8 bis 9.30 Uhr und zusätzlich am Freitag, 6. März 2026, von 8 bis 13 Uhr.

Alle zukünftigen Schulkinder kommen am Mittwoch, 11. März 2026, von 14 bis 15.30 Uhr zu einer Schnupperstunde in die Grundschule Neustadt/WN.

Schulanmeldung an der Grundschule Neustadt/WN

Anzumelden sind alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthaltsort im Schulsprengel der Grundschule Neustadt/WN, die im Schuljahr 2026/2027 erstmals schulpflichtig werden. Dies trifft zu, wenn sie am 30. September 2026 mindestens sechs Jahre alt sind. Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll, und teilen der Schule schriftlich mit, wenn sie die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten (Korridorkinder).

Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden (vorzeitige Einschulung). Im vorigen Jahr zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen (Rücksteller). Wenn ein Kind angemeldet werden soll, das ab 1. Januar 2021 geboren ist, muss ein schulpsychologisches Gutachten erstellt werden (vorvorzeitige Einschulung).

Pflicht zur Schulanmeldung

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen und nichts anderes vereinbart wurde. Die Erziehungsberechtigten kommen zur Anmeldung in der Einschreibungswoche allein und mit dem Kind persönlich zur Schnupperstunde in die Schule.

Der Schule ist vorzulegen: die Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch; der Bogen des Kindergartens „Informationen für die Grundschule“; ein gegebenenfalls vorhandener Sorgerechtsbeschluss; ein gegebenenfalls vorliegender Zurückstellungsbescheid; bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft der Pass und die Meldebescheinigung. Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Artikel 119 (Absätze eins bis drei) des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit einer Geldbuße belegt werden.

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Schulsprengel der Grundschule Neustadt/WN

Zum Schulsprengel der Grundschule Neustadt/WN gehören: Neustadt/WN mit den Ortsteilen Bergmühle, Mühlberg und Radschinmühle; Gemeinde Theisseil mit den Ortsteilen Aich, Edeldorf, Fichtelmühle, Görnitz, Harlesberg, Hammerharlesberg, Roschau, Theisseil, Wiedenhof, Wilchenreuth; Gemeinde Störnstein mit den Ortsteilen Störnstein, Rastenhof, Reiserdorf, Wöllershof; Markt Floß mit den Ortsteilen Fehrsdorf und Welsenhof.

Heike Merther (Rektorin), Anja Steinsdörfer (Konrektorin), 15. Januar 2026