Schuldner- und Insolvenzberatung: Caritas warnt vor Nachwehen der hohen Spritpreise

Schuldner- und Insolvenzberatung: Caritas warnt vor Nachwehen der hohen Spritpreise
Kein Thema erhitzt zurzeit die Gemüter mehr: die hohen Benzinpreise an Tankstellen aufgrund der weltpolitischen Lage. Was auch finanziell stabile Menschen beschäftigt, kann allerdings für Hochverschuldete der letzte Dolchstoß sein, warnt Stefan Zwerenz von der Insolvenzberatung der Caritas Tirschenreuth-Wunsiedel. Besonders betroffen sind diejenigen, die versuchen, sich aus eigener Kraft aus dem Schuldenberg zu befreien und vielleicht zu einem oder mehreren Jobs pendeln müssen. Seit dem letzten Jahr bietet die Caritas Beratung nicht nur bei Schulden, sondern auch bei Insolvenz. Für Ende des Jahres rechnet der Sozialpädagoge mit einem deutlichen Anstieg der Fälle.
Erste Schritte in der Schuldnerberatung
Ganz klar: Niemand, der vorher in stabilen finanziellen Verhältnissen gelebt hat, wird aufgrund der Spritpreise in die Schuldenfalle geraten. Aber wer dauerhaft mehr für Benzin und andere Fixkosten ausgeben muss, gerät leichter in Zahlungsrückstände bei Krediten, Miete oder anderen Verpflichtungen. Langfristig kann das zu einer Zunahme von Überschuldung und damit zu mehr Beratungs- beziehungsweise Insolvenzfällen führen.
Aus dem Arbeitsalltag berichtet Zwerenz, dass viele Verschuldete sehr verängstigt sind, wenn sie bei der Beratungsstelle anrufen und beim ersten Kontakt gleich einen Insolvenzantrag stellen möchten.
Zu Beginn wird allerdings jeder Fall in der Schuldnerberatung behandelt, denn nur circa zehn Prozent entwickeln sich tatsächlich zu einem Insolvenzantrag. Erst wird geklärt, welche Einkünfte und Ausgaben eine Person hat, und ganz altmodisch wird ein Haushaltsplan erstellt.
Ablauf und Unterlagen in der Beratung
„Die meisten haben den Überblick verloren, manche bringen sogar eine Kiste ungeöffneter Briefe, teilweise in gelben Kuverts, die Mahn- oder Vollstreckungsbescheide vermuten lassen, mit. Nur die allerwenigsten können mir beim Erstkontakt sagen, wie hoch genau die offenen Gesamtforderungen sind“, berichtet der Sozialpädagoge. Erste Aufgabe ist die Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses, in dem alle Gläubiger mit Aktenzeichen aufgeführt sind. Ebenso wird der Ursprungsgläubiger erfasst sowie schriftlich fixiert, ob es bereits einen Vollstreckungsbescheid gibt. Erst danach kann der Schuldnerberater sämtliche Gläubiger kontaktieren, um das genaue Forderungssaldo anzufragen. Verbunden ist dies mit einem hohen Aufwand, der im Vorfeld schon Zeit und Energie fordert. Daraufhin kann Zwerenz je nach Höhe der Gesamtschulden und des pfändbaren Einkommens berechnen, wie hoch die jeweilige Quote der Gläubiger sein wird, welche die Grundlage für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ist.
„Bis dahin waren im Regelfall bereits drei Termine nötig und sind sechs Wochen verstrichen“, erläutert Zwerenz.
„Nicht selten handelt es sich dabei um 30 bis 40 Gläubiger bei einem Schuldenberg von insgesamt 100.000 Euro“, erzählt Zwerenz weiter. Die Gläubiger werden angeschrieben und gefragt, ob sie einer außergerichtlichen Einigung zustimmen. „Die Krux an der Sache ist, wenn nur einer der Gläubiger der vorgeschlagenen prozentualen Deckung nicht zustimmt, scheitert der außergerichtliche Schuldenplan“, merkt Zwerenz an. Bei gutem Einkommen hat man die Möglichkeit der Lohnpfändung. Bei Beschäftigten im Niedriglohnsektor oder Bürgergeldbeziehern kann nur wenig oder überhaupt nicht getilgt werden. Gerade bei diesen Personen können horrende Benzinpreise der Dolchstoß sein, wenn diese auch noch zur Arbeit pendeln müssen. Denn steigende Ausgaben für Mobilität reduzieren das verfügbare Einkommen privater Haushalte. Wenn mehr Geld für Alltagskosten wie Sprit, Lebensmittel oder Miete ausgegeben werden muss, bleibt weniger Budget für andere Rechnungen übrig. Zumeist scheitert der außergerichtliche Schuldenplan. Dann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Wenn der außergerichtliche Weg scheitert
„Was man beachten muss: Jeder Fall in der Schuldnerberatung kann sich zu einem Fall für die Insolvenzberatung entwickeln“, erklärt Zwerenz. „Manche meinen, dass sie mit einem Insolvenzantrag in ein paar Jahren raus aus den Schulden sind, doch so einfach ist die Sache nicht.“ Erst muss auf circa 40 Seiten des Insolvenzantrages alles erfasst werden, was später in die Insolvenzmasse hineinfließen könnte, wie beispielsweise Autos oder Immobilien. Aus dieser Masse werden dann die Gläubiger bedient. Sobald der Insolvenzantrag vollständig ausgefüllt ist, wird dieser beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Durch das Amtsgericht wird dann entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Mit der anschließenden Bestellung eines Insolvenzverwalters zieht sich die Beratungsstelle in der Folge aus dem Fall zurück.
Zahlen, Gründe und Kontakt
2025 nahmen insgesamt 136 Klienten das Beratungsangebot der Schuldnerberatung in Anspruch. Davon entwickelten sich in der Folge 15 Fälle in eine Insolvenzberatung. 2026 waren es bereits 72 Klienten, die aufgrund einer Verschuldung Kontakt zur Beratungsstelle suchten. Davon werden 16 Klienten zwischenzeitlich hinsichtlich einer Insolvenz beraten.
Die Beweggründe, die Schuldner- und Insolvenzberatung aufzusuchen, sind vielfältig: „Viele meiner Klienten leben nicht verschwenderisch, aber wenn man vorher gerade so über die Runden kam, wird es zum Beispiel aufgrund erhöhter Kraftstoff- und im Nachhall auch Heizkosten ein enormer Kraftakt, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Ein häufiges Thema sind offene Unterhaltszahlungen gekoppelt mit einem Hauskredit oder ehemalige Selbstständige, die kaum in die Rentenkasse einbezahlt haben. Ein weiteres Thema sind Unterhaltsrückstände beim Jugendamt. Ist jemand nach der Trennung aufgrund seiner Einkommenssituation nicht in der Lage, den Kindesunterhalt sicherzustellen, übernimmt das Jugendamt anteilig die Unterhaltszahlung. Sobald der Unterhaltspflichtige aber den Unterhalt wieder selbst bestreiten kann, weil er zum Beispiel eine Arbeit gefunden hat, kommen die Rückstände für die Zahlungen durch das Jugendamt sowie die laufenden Kosten für den Unterhalt auf denjenigen zu.
Die Hauptgründe sieht Zwerenz aber hauptsächlich in zwei Punkten: der Altersarmut, denn 40 Prozent der Altersrentner in Deutschland beziehen unter 1.000 Euro im Monat. Ein weiterer maßgeblicher Grund ist das Niedrigeinkommen. Kommen dann noch erhöhte Kraftstoffkosten on top, wird das schnell zur Abwärtsspirale.
Was die Caritas nicht leisten kann: „Wir können keine Schulden übernehmen. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube in der Bevölkerung. Auch Selbstständige werden nicht im Rahmen einer Insolvenzberatung begleitet und es werden auch keine Immobilienfinanzierungen erstellt“, so Zwerenz.
Sein Tipp an alle, die erste Zahlungen überhaupt nicht mehr tätigen können oder in scheinbar ausweglosen finanziellen Engpässen stecken: die kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Caritas Tirschenreuth-Wunsiedel unter der Telefonnummer 09631/7989215 kontaktieren. Je früher, desto besser!




