So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei
In rund einer Woche beginnen auch in Bayern endlich die Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt das Hauptzollamt Regensburg über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger einfach und gezielt informieren können. So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten, wie zum Beispiel die Kanarischen Inseln oder die französischen Übersee-Departements mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Freimengen beachten
Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen. Hierzu ist es ratsam, sich vorab unter www.zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Grundsätzlich gilt: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei. Grundsätzlich gilt: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- beziehungsweise Seereisen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Tabakwaren und Alkohol werden nicht mitgerechnet
Waren, für die eine besondere Mengengrenze, wie zum Beispiel Tabakwaren oder Alkohol gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Finger weg von Verbotenem
Für Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegale Substanzen, Gegenstände, die möglicherweise unter das deutsche Waffenrecht fallen, gefälschte Markenware, ausländische Kulturgüter oder bestimmte Lebens- und Arzneimittel sollte man ganz die Finger lassen. Hier können unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Ausnahmen bestehen allerdings für sogenannte Genussmittel, wie zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher, auch bei Reisen innerhalb der EU, bestimmte Vorschriften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.






