OTH Amberg-Weiden
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Waffen- und Jagdbehörde zieht in Amberg um

Amberg. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach verlegt sein Sachgebiet 54 in die Adalbert-Stifter-Straße 19. Betroffen sind Jäger, Sportschützen und Waffenbesitzer; Umzug vom 12. bis 16. Januar 2026, Termine wieder ab 22. Januar 2026.

Amberg. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach verlegt sein Sachgebiet 54 in die Adalbert-Stifter-Straße 19. Betroffen sind Jäger, Sportschützen und Waffenbesitzer; Umzug vom 12. bis 16. Januar 2026, Termine wieder ab 22. Januar 2026.
Foto: Christine Hollederer

Waffen- und Jagdbehörde zieht in Amberg um

Das Sachgebiet für Sicherheits- und Gewerbeangelegenheiten sowie Lebensmittel- und Veterinärwesen am Landratsamt Amberg-Sulzbach zieht um. Vom Umzug betroffen sind hauptsächlich alle Jäger, Sportschützen und andere Waffenbesitzer. Denn Jagdscheine und Waffenbesitzkarten gibt es künftig nicht mehr im Schlossgraben im zweiten Stock, sondern ausschließlich in der Adalbert-Stifter-Straße 19 in Amberg, im neuen Gebäude für den Katastrophenschutz und die Informations- und Kommunikationstechnik, gegenüber dem Gesundheitsamt.

Umzug: neue Anlaufstelle in der Adalbert-Stifter-Straße

Der Umzug findet vom 12. bis 16. Januar 2026 statt. Persönliche Termine sind dann erst wieder ab dem 22. Januar 2026 in der Adalbert-Stifter-Straße 19 möglich.

Die Postadresse bleibt dagegen unverändert (Schlossgraben 3, 92.224 Amberg), die bisherigen Telefonnummern der jeweiligen Sachbearbeiter bleiben ebenfalls gleich.

Waffen- und Jagdbehörde während des Umzugs geschlossen

Den größten Teil des Parteiverkehrs haben die Mitarbeiter des Sachgebiets 54 tatsächlich in den Bereichen Waffenrecht (Waffenbesitzer) und Jagdrecht (Jäger und Vertreter von Jagdgenossenschaften). Wichtig für diese Personengruppen: Die Waffenbehörde und die Jagdbehörde sind in der Zeit des Umzugs geschlossen.

Unterlagen und Anträge sollen daher per Post übermittelt werden oder können in der Poststelle im Landratsamt im Schlossgraben abgegeben werden.

Eingeschränkte Erreichbarkeit

In der Zeit des Umzugs ist keine beziehungsweise nur eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter gegeben. Außerdem wird sich die Bearbeitung von E-Mails aufgrund des Umzugs verzögern.

VGN Nürnberg Phase 2
VGN Nürnberg Phase 2

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach bedankt sich bei allen Betroffenen für das Verständnis.