Heiratsgut-Streit zerstört zwei Menschenleben in Schnaittenbach
Heiratsgut-Streit zerstört zwei Menschenleben in Schnaittenbach

Gastbeitrag von: Reinhold Strobl
Wie der Streit um ein Heiratsgut zwei Menschenleben zerstörte.
Archivfund führt zu bewegender Chronik
Durch Zufall ist der Schnaittenbacher Reinhold Strobl im Staatsarchiv auf eine Gerichtsakte über eine Familientragödie gestoßen, von der er vorher nichts gehört hatte. Er hat aufgrund von Gerichtsakten und Zeitungsartikeln aus der damaligen Zeit die tragische Geschichte zusammengestellt.
Um 1850 hatten Frauen in Deutschland und Europa kaum eigene Rechte. Durch eine Heirat ging das gesamte Vermögen der Frau durch „Geschlechtsvormundschaft“ in den Besitz des Ehemanns über. M.D., die aus einem jetzigen Schnaittenbacher Ortsteil stammte, brachte in ihre Ehe ein kleines Häuschen mit. Sie heiratete einen Mann, der aus erster Ehe schon zwei Kinder hatte, und der Schwiegervater wohnte mit im Haus. So gesehen gibt der Vorgang auch die Situation von Frauen in der damaligen Zeit wieder.
Heiratsgut als Auslöser langwieriger Konflikte
In den Zeitungen wurde sie später als unfolgsam, arbeitsscheu und als Lügnerin hingestellt. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass sich der Streit am Heiratsgut entzündete und der Schwiegervater die Kinder aus der ersten Ehe aufhetzte.
Am 19. Oktober 1850 kommt es zur Tragödie. M.D. erschießt ihren Mann. Am Morgen der Tat wurde M.D. von ihrem neunjährigen Stiefsohn auf Anstiftung des Schwiegervaters empfindlich beleidigt, ohne dass der schwache Ehemann sie gegen diesen geschützt und den Knaben „gebührend gezüchtigt hätte“. Am Abend der Tat wurde sie auch noch von ihrem Ehemann beleidigt.
Sie wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt, von König Max jedoch am 30. August 1851 begnadigt, und die Strafe wurde in eine Kettenhaft umgewandelt. Die Kettenstrafe findet sich im Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern von 1813. Die ausführliche Geschichte findet sich nun in der Chronologie von Reinhold Strobl über Schnaittenbach-Hirschau, die er gerne jedermann kostenlos zur Verfügung stellt. Anforderungen per E-Mail an: mail@reinhold-strobl.de
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