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Anträge auf Fahrtkostenerstattung jetzt stellen!

Neustadt/WN. Noch bis 31. Oktober können Schüler von weiterführenden Schulen einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt einreichen.  Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab weist darauf hin, dass die gesetzliche Abgabefrist für Anträge […]

Neustadt/WN. Noch bis 31. Oktober können Schüler von weiterführenden Schulen einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt einreichen.  Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab weist darauf hin, dass die gesetzliche Abgabefrist für Anträge […]
Symbolbild: pixabay

Anträge auf Fahrtkostenerstattung jetzt stellen!

Neustadt/WN. Noch bis 31. Oktober können Schüler von weiterführenden Schulen einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt einreichen. 

Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab weist darauf hin, dass die gesetzliche Abgabefrist für Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 an weiterführenden Schulen und für Berufsschüler für das Schuljahr 2014/2015 am 31. Oktober endet.

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Da in diesem Jahr der 31.10. auf einen Samstag fällt, endete die Abgabefrist am nächsten Werktag, also am Montag, den 02.November.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen dazu im Internet unter www.schulweg.neustadt.de. Selbstverständlich stehen die Sachbearbeiter auch telefonisch unter der Nummer 09602/792210 und 09602/792220 gerne zur Verfügung.

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