Frist für Übungsleiterzuschüsse endet am 2. März 2026 in Amberg-Sulzbach

Frist für Übungsleiterzuschüsse endet am 2. März 2026 in Amberg-Sulzbach
Das Landratsamt erinnert an die Ablauffrist zur Beantragung der Übungsleiterpauschalen. Laut Pressemitteilung müssen die Anträge bis zum 2. März 2026 für das aktuelle Kalenderjahr eingegangen sein. Die entsprechenden Formblätter wurden bereits an die Sportvereine geschickt beziehungsweise sind abrufbar.
Anträge bis 2. März 2026 einreichen
Wer Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen abrufen möchte, muss sich sputen. Nur noch bis 2. März können die Unterlagen bei der Sportförderung im Landratsamt eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis beiliegt. Anträge, die nach dem 2. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Vereinsdaten aktuell halten
Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen in den Vereinen, wie zum Beispiel Ansprechpartner, unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Antragstellung erheblich sind.


