OTH Amberg-Weiden
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Frist für Übungsleiterzuschüsse endet am 2. März 2026 in Amberg-Sulzbach

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert Sportvereine an die Frist für Zuschüsse zu Übungsleitern: Anträge für 2026 müssen bis zum 2. März eingehen. Formulare online; nur vollständige Anträge mit Übungsleiterausweis zählen.

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert Sportvereine an die Frist für Zuschüsse zu Übungsleitern: Anträge für 2026 müssen bis zum 2. März eingehen. Formulare online; nur vollständige Anträge mit Übungsleiterausweis zählen.
Symbolbild: Pixabay

Frist für Übungsleiterzuschüsse endet am 2. März 2026 in Amberg-Sulzbach

Das Landratsamt erinnert an die Ablauffrist zur Beantragung der Übungsleiterpauschalen. Laut Pressemitteilung müssen die Anträge bis zum 2. März 2026 für das aktuelle Kalenderjahr eingegangen sein. Die entsprechenden Formblätter wurden bereits an die Sportvereine geschickt beziehungsweise sind abrufbar.

Anträge bis 2. März 2026 einreichen

Wer Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen abrufen möchte, muss sich sputen. Nur noch bis 2. März können die Unterlagen bei der Sportförderung im Landratsamt eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis beiliegt. Anträge, die nach dem 2. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Vereinsdaten aktuell halten

Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen in den Vereinen, wie zum Beispiel Ansprechpartner, unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Antragstellung erheblich sind.

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