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Kurz notiert: Amberg - Briefwahlfrist und Bürgerbüro-Schließung

Amberg. Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr im Wahlamt sein; Wahllokale nehmen sie nicht an. Am Montag bleibt das Bürgerbüro geschlossen.

Amberg. Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr im Wahlamt sein; Wahllokale nehmen sie nicht an. Am Montag bleibt das Bürgerbüro geschlossen.
Symbolbild: Pixabay

Kurz notiert: Amberg - Briefwahlfrist und Bürgerbüro-Schließung

Das Wahlamt der Stadt Amberg weist Wählerinnen und Wähler darauf hin, Wahlbriefe für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters sowie des Stadtrats rechtzeitig abzugeben. Bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr, müssen die Unterlagen im Wahlamt eingegangen sein.

Wahlbriefe fristgerecht einwerfen

Am neuen Standort des Bürgerbüros in der Herrnstraße 1 stellt die Stadt einen Briefkasten bereit. Mitarbeitende leeren den Kasten am Wahltag letztmalig um 18 Uhr. Wahlberechtigte geben Wahlbriefe nicht in den Urnenwahllokalen ab.

Bürgerbüro am Montag geschlossen

Die Stadt Amberg schließt am Montag das Bürgerbüro mit Melde- und Passwesen sowie die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde wegen Wahlprüfungsarbeiten zur Kommunalwahl. Ab Dienstag, 10. März, stehen die Mitarbeitenden wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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