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Menschenansammlungen in der Fußgängerzone verboten

Weiden. Gruppen von mehr als zehn Personen sind von Silvester-Nachmittag bis zum Neujahr-Morgen in der Weidener Fußgängerzone verboten.

Menschenansammlungen in der Fußgängerzone verboten

Weiden Unterer Markt Fußgängerzone Schnee

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zwischen dem Silvestertag, 15 Uhr und dem Neujahrstag, 9 Uhr aus infektionsschutzrechtlichen Gründen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Dies gilt für den gesamten Bereich der Fußgängerzone. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.

Die Stadt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt vom 30. Dezember bekanntgemacht wird und auch auf den Internetseiten der Stadt eingesehen werden kann. Die für private Treffen geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben unberührt. Auch das Alkoholkonsumverbot im Freien außerhalb der Gastronomie aber innerhalb der Fußgängerzone gilt unabhängig von Silvester weiterhin.

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