Strenge Regeln gelten an den Stillen Tagen
Strenge Regeln gelten an den Stillen Tagen
Der Buß- und Bettag am 16. November und der Totensonntag am 20. November stehen bevor. An beiden Tagen gelten besondere Regeln.
Aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage aus dem Jahre 1980, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Juli 2013 (GVBl S. 402) ist an beiden Tagen Folgendes verboten.
Charakter muss gewahrt werden
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, sind nicht erlaubt. So sind insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.
Am Buß- und Bettag sind zudem Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Die Beschränkung gilt an beiden “stillen Tagen” von jeweils 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr.


