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Stadtrat in Weiden soll Taubenschläge statt Fütterungsverbot wählen

Weiden. Ein offener Brief begleitet die Stadtratssitzung amheutigen Donnerstag zu Stadttauben. Er warnt vor einem Fütterungsverbot und wirbt für Taubenhäuser nach Augsburger Modell, gestützt auf Recht, Medizin und Ethik.

Weiden. Ein offener Brief begleitet die Stadtratssitzung amheutigen Donnerstag zu Stadttauben. Er warnt vor einem Fütterungsverbot und wirbt für Taubenhäuser nach Augsburger Modell, gestützt auf Recht, Medizin und Ethik.
Im Stadtrat geht es heute um das Fütterungsverbot für Stadttauben. Symbolbild: Uli Bertelshofer

Stadtrat in Weiden soll Taubenschläge statt Fütterungsverbot wählen

Ein offener Brief richtet den Blick auf die Stadtratssitzung in Weiden am 6. November 2025. Der Diplom-Biologe Dr. rer. nat. Norbert Alzmann nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt BV/223/2025 und kritisiert den Vorstoß, ein städtisches Fütterungsverbot für Tauben einzuführen und den Bau von Taubenhäusern abzulehnen. Er fordert die Stadträtinnen und Stadträte auf, rechtliche, tiermedizinische und ethische Bewertungen einzubeziehen und das Augsburger Modell zur Bestandssteuerung zu prüfen.

Offener Brief zum Antrag BV/223/2025

Als zentrale juristische Grundlage verweist Dr. jur. Eisenhart von Loeper in einem Papier an Veterinärämter und Kommunen auf die Schutzpflichten gegenüber Stadttauben. Er zitiert die amtliche Begründung zum Staatsziel Tierschutz mit den Worten: “Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden sowie der Zerstörung ihrer Lebensräume” und die “Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten.” In der Auseinandersetzung um Verantwortlichkeiten hebt er zudem die Anwendung von Fundrecht bei ausgesetzten Haustieren hervor und spricht von einer “praktisch tierschützender Wirkung”.

Aus tiermedizinischer Sicht betont der offene Brief zusammengefasst die Hinweise der Landestierschutzbeauftragten, vertreten durch Dr. König und Dr. Stubenbord. Die Fachleute warnen: “Bei unkontrollierter Vermehrung und gleichzeigen Fütterungsverboten ist eine tierschutz-relevante Verelendung (Unter- und Mangelernährung) der Tiere zu befürchten […].” Ebenso stellen sie klar: “Durch ein Fütterungsverbot kann auch nicht erreicht werden, dass Tauben weniger brüten. Reguläre und häufige Bruttätigkeit wurde den Haustauben angezüchtet und ist daher genetisch determiniert und nicht abhängig vom Futterangebot.” Nach ihren Beobachtungen “versterben, so die Beobachtungen, 80-90 % der Küken” noch vor dem Verlassen des Nests.

Gesundheitliche Bewertung und Hygiene

Zur öffentlichen Gesundheit verweisen die angeführten Stellungnahmen auf bestehende Studien. Daraus leiten sie ab: “Studien [haben] gezeigt, dass von einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Tauben nicht auszugehen ist.” Auch das Verwaltungsgericht Schwerin wird zitiert: “Es kann nicht festgestellt werden, dass verwilderte Tauben Gesundheitsschädlinge sind.”

Die Argumentation behandelt zudem die Folgen von Futterentzug. Zusammenfassende Zitate aus veterinärmedizinischen Einschätzungen beschreiben den Prozess als gravierend: “Dies alles ist ein langsamer, quälender Prozess.” Die Mangelversorgung über Essensabfälle führe zu anhaltenden Leiden und könne in der Folge zum Tod geschwächter Tiere führen.

Biologische Einordnung und lokale Steuerung

Als Biologe ergänzt Dr. Alzmann, dass Stadttauben standorttreu bleiben und nur einen kleinen Aktionsradius nutzen. Er verweist auf die Einschätzung der Vogelspezialistin Dr. med. vet. Kirsten Tönnies: “Im Gegensatz zu einheimischen Wildtaubenarten können Haustauben keine Körner aus Ähren entspelzen und nehmen deshalb diese Nahrung im freien Feld praktisch nicht auf. […] An diese Art des Futterangebots, also der menschlichen Futterbereitstellung, sind die Tiere über Jahrhunderte hinweg […] angepasst worden.”

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Auf dieser Grundlage empfiehlt der offene Brief das Augsburger Modell mit betreuten Futterstellen und Taubenhäusern samt Eiertausch. Dr. Tönnies fasst ihre Position so zusammen: “Als Stadttauben bezeichnete Haustauben haben bis heute ihren Haustiercharakter erhalten. […] Eine Populationskontrolle über ‚Futtermangel‘ […] ist mit großem Tierleid verbunden und aus rechtlichen und moralischen Gründen abzulehnen. […] Fütterungsstellen und Eiertauschplätze, am besten in Taubenhäusern, sind nach neuesten Erkenntnissen die besten, langfristig effizientesten und tierschutzfreundlichsten Maßnahmen, um eine rechtskonforme Tauben-Bestandskontrolle durchzuführen.”

Stadttaubeninitiative in Weiden fordert Taubenschläge statt Fütterungsverbot

Stadttaubeninitiative in Weiden fordert Taubenschläge statt Fütterungsverbot

Weiden. Am 6. November entscheidet der Stadtrat über BV/223/2025: ein städtisches Fütterungsverbot für Tauben ohne Taubenhäuser. Tierschützer widersprechen und fordern betreute Schläge mit Eiertausch nach Augsburger Modell.

Mögliche Auswirkungen für Weiden

Ein Ratsbeschluss zugunsten eines Fütterungsverbots könnte Konflikte mit dem Tierschutzrecht verstärken und die Debatte über Verantwortlichkeiten zwischen Kommune und Veterinäramt verschärfen. Ein Verzicht auf strukturierte Angebote würde zudem die Präsenz von Tauben in Innenstadtlagen nicht zielgerichtet steuern.

Entscheidet sich der Stadtrat für betreute Taubenhäuser mit Eiertausch, schafft die Stadt verbindliche Anlaufstellen für Tiere und Öffentlichkeit. Diese Variante erfordert mittel- und langfristig Organisation, Betreuung und Mittel, bietet aber die Chance, Bestände kontrolliert zu senken, hygienische Belastungen zu entzerren und Rechtssicherheit zu erhöhen.

Der offene Brief richtet sich an den gesamten Stadtrat und die Verwaltung in Weiden. Oberbürgermeister Meyer und die Fraktionen erhalten damit eine zusammengefasste Grundlage aus juristischen und tiermedizinischen Quellen, die zu einer Entscheidung über BV/223/2025 beitragen soll.