Corona: Das gilt bei der Einreise nach Tschechien
Corona: Das gilt bei der Einreise nach Tschechien
Das Auswärtige Amt rät von nicht-notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien ab. Das Nachbarland ist seit 14. November ein Hochrisikogebiet. Auch Tschechien hat Deutschland in die rote Kategorie eingestuft, als Land mit sehr hohem Infektionsrisiko. Deshalb müssen Einreisende aus Deutschland einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen und eine Online-Registrierung durchführen.
Ausnahme: Tank- und Einkaufstouristen
Die gute Nachricht: Das gilt nicht für den sogenannten “Kleinen Reiseverkehr”, etwa Tank- und Einkaufstouristen. Wer unter 24 Stunden im Land bleibt und mit privatem Auto und Mitgliedern des gleichen Haushalts anreist, unterliegt keiner Test- und Anmeldepflicht. Die Personen, die unter die Kategorie “Kleiner Reiseverkehr” fallen, dürfen auch ohne Nachweise und Anmeldungen wieder nach Deutschland einreisen, wenn sie geimpft und genesen sind. Nicht-Geimpfte benötigen bei der Einreise nach Deutschland einen aktuellen negativen PCR-Test. Auch für die Grenzpendler aus den angrenzenden deutschen Landkreisen entfällt die Pflicht zu Einreiseanmeldung und zum Test, teilt das auswärtige Amt mit.
Mehr Infos gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.


