Cannabis-Teillegalisierung (6): Was sagen Justiz und Strafverteidigung?
Cannabis-Teillegalisierung (6): Was sagen Justiz und Strafverteidigung?
In unserer Aufklärungsserie über die geplante Teillegalisierung von Cannabis kommen bei OberpfalzECHO heute im letzten Teil der Weidener Strafverteidiger Rouven Colbatz und der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn zu Wort.
Rouven Colbatz ist Strafverteidiger, der am Weidener Landgericht schon viele Mandanten vertrat, denen Drogendelikte – teilweise in nicht geringem Umfang – vorgehalten wurden. Letzter größerer Strafprozess war am Landgericht Weiden das Verfahren gegen einen 80-Jährigen, der eine Cannabis-Plantage betrieb.
Strafverteidiger Rouven Colbatz begrüßt eine Anpassung
“Von einer ‚Legalisierung‘ kann zwar mit Blick auf die Inhalte des Gesetzes kaum gesprochen werden; vielmehr handelt es sich um eine „teilweise“ Legalisierung. Da das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf, ist der eingeschlagene Weg jedoch der richtige. Es ist daher zu begrüßen, dass hier Strafvorschriften angepasst werden und insbesondere auch bereits ausgesprochene, aber noch nicht vollstreckte Strafen für Taten, die nach der neuen Rechtslage nicht mehr strafbar wären, erlassen werden.
Es findet hier tatsächlich eine Entkriminalisierung statt. Problematisch ist die Festlegung der Grenzen, da grundsätzlich der Wirkstoffgehalt (THC) maßgebend sein sollte.”
Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf
Der Deutsche Richterbund hat über seinen Pressesprecher Matthias Schröter eine Erklärung herausgegeben, die sehr deutliche Kritik an der geplanten Novellierung übt:
Der Entwurf sei nicht geeignet, um zu einer nennenswerten Entlastung der Justiz beizutragen. Die Einschätzung der Regierung, dass ihre Pläne bei der Justiz und der Polizei zu Einsparungen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr führten, träfe nicht zu. Die Justiz werde durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern im Gegenteil eher zusätzlich belastet, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf.
„Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen. Einige der geplanten Strafvorschriften sind mit erheblichen Nachweisschwierigkeiten und großem Ermittlungsaufwand für die Staatsanwaltschaften verbunden“, sagte Rebehn. Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen. Zudem ist aus DRB-Sicht kaum zu erwarten, dass der Schwarzmarkt durch die sehr bürokratischen Ampel-Pläne für den legalen Bezug künftig eingedämmt werden könne.
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Wie seht ihr die geplante Teillegalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland?

Cannabis-Teillegalisierung (1): Um was geht es eigentlich?
Nordoberpfalz. In dieser Woche findet die abschließende Beratung zur Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes im Bundestag statt. OberpfalzECHO informiert über die Fakten und bringt Einschätzungen von Politik, Medizin, Justiz und Drogenermittlern. Heute der Auftakt: Um was geht es eigentlich?

Cannabis-Teillegalisierung (2): Was sagt der medizinische Experte aus Wöllershof?
Nordoberpfalz. Zur geplanten Teillegalisierung hat OberpfalzECHO Experten aus verschiedenen Bereichen befragt. Heute kommt Dr. Markus Wittmann, ärztlicher Direktor des medbo Bezirksklinikums Wöllershof zu Wort.

Cannabis-Teillegalisierung (3): Was sagt die Expertin der Weidener Suchtambulanz?
Nordoberpfalz. Zum 1. April 2024 ist die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland geplant. Aufgrund der enormen gesellschaftlichen Relevanz lässt OberpfalzECHO verschiedene Experten zu Wort kommen. Heute Diplom-Sozialpädagogin (FH) Michaela Lang (Fachambulanz für Suchtprobleme Weiden bei der Caritas).

Cannabis-Teillegalisierung (4): Die Positionen der politischen Parteien
Nordoberpfalz. Zum 1. April 2024 ist die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland geplant. Aufgrund der enormen gesellschaftlichen Relevanz lässt OberpfalzECHO verschiedene Experten zu Wort kommen. Heute die Einschätzung der politischen Parteien.

Cannabis-Teillegalisierung (5): Was sagt die Oberpfälzer Polizei?
Nordoberpfalz. Zum 1. April 2024 ist die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland geplant. Aufgrund der enormen gesellschaftlichen Bedeutung lässt OberpfalzECHO verschiedene Experten zu Wort kommen. Heute die Einschätzung der Oberpfälzer Polizei.




