Dr. Bernhardt
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Erstmal keine neue Photovoltaikanlage für Etzenricht

Etzenricht. Das Thema Photovoltaikanlagen wird in Etzenricht heiß diskutiert. Jetzt stimmte der Gemeinderat über einen neuen Bebauungsplan ab.

Erstmal keine neue Photovoltaikanlage für Etzenricht

Weit im Hintergrund ist Etzenricht zu sehen. Im südlichen Wald beidseits der zu sehenden Grünfläche wird eine Fläche für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Foto: Walter Beyerlein

Der Gemeinderat Etzenricht hat gegen die Stimme von Wolfgang Würschinger (CSU) dem Antrag der Greenovative GmbH zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf mehreren Grundstücken in den Flurbezeichnungen „G´steinert, Grube und Erlwiese“ eine Absage erteilt.

Kriterienkatalog für Photovoltaikanlagen

Bürgermeister Martin Schregelmann wies zugleich darauf hin, dass ein zweiter Antrag für ein derartiges Vorhaben bei der Gemeinde eingegangen ist. Der vorliegende Antrag umfasst eine Grundstücksfläche von 14,85 Hektar, davon sollen 12,3 Hektar mit Modulen belegt werden. Die Vorlage für den Gemeinderat lässt offen, ob alle Grundstückseigentümer dem Antrag zugestimmt haben, was aber nicht für die Entscheidung hinderlich wäre.

In der Vorlage des Bauamtes erhält der Gemeinderat die Empfehlung, einen Kriterienkatalog für die Umsetzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen aufzustellen. Rudolf Teichmann (SPD) sieht in der Verpachtung von Grundstücken für den jetzt beabsichtigten Zweck für die Eigentümer größere finanzielle Vorteile als bei der Verpachtung als landwirtschaftliche Nutzfläche.

Jeder Fall sei individuell

Die Nutzung von Grundstücken der Bodenklasse A für Photovoltaik nannte Teichmann eine „bodenlose Frechheit“. Es müsse aber auch die Landschaft und die Naherholung bei derartigen Vorhaben berücksichtigt werden. Dem Antrag jetzt schon zuzustimmen, eröffne weiteren Antragstellern „Tür und Tor, die wir nicht mehr zubringen“, meinte Hans Beutner (UPW).

Michael Feige (CSU) sah die Notwendigkeit derartiger Anlagen, weil die erzeugte Energie benötigt werde. Wolfgang Würschinger stellte die Notwendigkeit eines Kriterienkatalogs infrage, weil sich die Zahl der Bewerber noch in Grenzen halte. „Jeder Fall ist für sich individuell“. Josef Weidensteiner (CSU) spricht sich für den Kriterienkatalog aus und möchte dies nicht von der Zahl der Bewerber abhängig zu machen.

Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

Der Gemeinderat müsse sich vielmehr überlegen, wie viel Fläche insgesamt von der Gemeinde generell für Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen werde. Mit der Gegenstimme von Wolfgang Würschinger stellte der Gemeinderat die Entscheidung über den eingereichten Antrag von Greenovative GmbH zurück.

WITRON – Schnuppertage
WITRON – Schnuppertage

Der Gemeinderat Etzenricht hat einstimmig beschlossen, dem Antrag der UPW-Fraktion folgend, durch die Gemeindeverwaltung die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen gemeindlicher Gebäude prüfen zu lassen. Eingeschlossen ist in diesen Beschluss der mögliche Einbau von Stromspeichern.

Weitere Themen

Der Neuerlass der Schutzgebietsverordnung für die gemeindliche Wasserversorgungsanlage wurde wegen weiteren Aufklärungsbedarfs mehrerer Gremiumsmitglieder in die nächste Sitzung verschoben. Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat gegen die Verlegung einer Verbundwasserleitung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Steinwald-Gruppe.

Bauanträge

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Neubau einer Mehrfachgarage, Am Kirchplatz 19“ und zum Bauantrag „Neubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Brunnenweg 1“.

Überschwemmungsgebiete

Die gemeindliche Kläranlage wurde aus der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Haidenaab herausgenommen. Damit wurde der Wunsch der Gemeinde Etzenricht erfüllt. Bürgermeister Martin Schregelmann teilte dazu noch mit, dass die Überschwemmungsgebietsverordnung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. März 2023 in Kraft getreten ist.