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Öffentlichkeitsbeteiligung für Baugebiet Thumbachaue abgeschlossen

Grafenwöhr. Die erneute öffentliche Auslegung des Baugebiets Thumbachaue brachte keine neuen Einwände. Das Gremium folgt den Abwägungen von Stadtplaner Matthias Fleischhauer. Nun kann der Bebauungsplan aufgestellt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung für Baugebiet Thumbachaue abgeschlossen

Die Sonne geht über dem alten Bauhof auf. Sie scheint auch für das Baugebiet “Thumbachaue”. Foto: Stefan Neidl

Die Stadt arbeitet weiter daran, das ehemalige Bauhofgelände zum Baugebiet “Thumbachaue” zu machen. Stadtplaner Matthias Fleischhauer vom Städteplanungsbüro TB Markert aus Nürnberg stellte dem Stadtrat nun die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Insgesamt haben sich 26 Stellen zum Vorhaben geäußert. Das Bauamt des Landratsamts hat Bedenken wegen der Errichtung von Nebengebäuden. Die Behörde für Bodenschutz und Abfallrecht weist auf das mögliche Vorliegen von Altlasten im Boden hin. Die Kommunale Abfallwirtschaft weist auf die Notwendigkeit von Platz für die Müllfahrzeuge hin.

Beschleunigtes Verfahren nicht zulässig

Ursprünglich soll der Bebauungsplan “Thumbachaue” im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Ein Gerichtsurteil hat dies aber für nicht vereinbar mit dem deutschen Recht erklärt. Der Naturschutz fordert nun die Aufstellung eine Ökokontoflächenbilanz und einer ökologischen Baubegleitung. Fleischhauer lehnt aber die Festlegung der Standorte von Kolonie- und Nistkästen zum jetzigen Zeitpunkt ab: “Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht klar, wann und ob der Gebäudebestand tatsächlich beseitigt wird. Es erscheint daher zweckmäßig, die Standorte erst dann festzulegen.”

Die Abteilung für Wasserrecht vertritt die Ansicht, Grafenwöhr benötige eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, um an der Stelle bauen zu können. In den Überschwemmungsgebieten wird aber nicht gebaut, sondern nur Grünflächen angelegt. Damit ist Fleischhauer der Ansicht, eine Ausnahmegenehmigung sei nicht erforderlich.

Uneinigkeit über privaten Einwand

Ein privater Anlieger wollte Eigentum erwerben, um die Grenzen seines Grundstücks zu begradigen. Die Stadt sah dafür aber keine Grundlage. Das Grundstück sei bereits bebaut und halte auch seinen Wert mit schiefer Grundstücksgrenze. Nicht alle Stadträte folgten dieser Ansicht und so stimmten drei Stadträte gegen die Abwägung.

Die Gesamtabstimmung über die Abwägungen und der Aufstellung des Bebauungsplans war dann einstimmig. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplans “Thumbachaue” ist damit nicht notwendig.

Zoigltermine
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Einem Bauherrn konnte der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen für den Bau einer Terrassenüberdachung im Kaltenbrunner Weg in Hütten erteilen.