Förderbescheid stärkt Geburtshilfe in Schwandorf

Förderbescheid stärkt Geburtshilfe in Schwandorf
Mit dem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ unterstützt der Freistaat Bayern seit 2018 seine Kommunen, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen ausgleichen, werden finanziell unterstützt. Der Kreistag hatte sich im März 2018 bereit erklärt, das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf beim Ausgleich des Defizits, das bei der Erbringung medizinischer Versorgungsleistungen im Fachbereich Geburtshilfe entsteht, zu unterstützen. Der Kreistag hat zuletzt im Dezember 2025 den Betrauungsakt, der die Voraussetzung für den Defizitausgleich bildet, bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Landrat Thomas Ebeling überreichte an die Geschäftsführerin des Krankenhauses St. Barbara Schwandorf, Frau Janina Philipp, im Beisein der Chefärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Dr. Susanne Merl, einen Förderbescheid für das Jahr 2024 über 1,1 Mio. Euro.
Zukunftsprogramm Geburtshilfe: Voraussetzungen erfüllt
Das Krankenhaus St. Barbara erfüllt mit seiner Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie die Voraussetzungen des „Zukunftsprogramms Geburtshilfe“. Bei 648 Geburten im Jahr 2024 liegt diese Zahl innerhalb der Bandbreite der Richtlinie von mindestens 300 und höchstens 800 Geburten.
Zuschüsse für Hebammen und telefonische Anlaufstelle
Gleichzeitig unterstützt der Landkreis am Krankenhaus St. Barbara tätige Hebammen mit einem monatlichen Zuschuss für die Ruf- und Bereitschaftsdienste, die notwendig sind, um Geburtshilfe am Krankenhaus anbieten zu können. Seit Januar 2024 werden auch Hebammen unterstützt, die eine telefonische Anlaufstelle für alle Fragen der Ernährung von Mutter und Kind, zur Nabel- und Babypflege sowie zu allen Fragen, die zur Unsicherheit bei der Versorgung des Babys führen, anbieten. Das Angebot ist für die Familien kostenlos.


