Pflegeversicherung: ARV Oberpfalz e. V. informiert zu Leistungen 2026 bei GEPVONA
Pflegeversicherung: ARV Oberpfalz e. V. informiert zu Leistungen 2026 bei GEPVONA
Die Pflegeversicherung stand im Mittelpunkt eines Informationsabends des Allgemeinen Rettungsverbands Oberpfalz e. V. (ARV) im Rahmen der Veranstaltungsreihe über das Thema „Ganzheitliche Lebensberatung“ von GEPVONA. Geschäftsführerin Dr. Juli Heigl begrüßte dazu die zahlreich erschienenen Zuhörer.
In den Räumen der Volksbank Nordoberpfalz informierten die Referenten Christian Henkens und ARV-Fachbereichsleiter Pflege Stephan Lischewski umfassend über Leistungen, Pflegegrade und wichtige Neuerungen für 2026. Ziel war es, Unsicherheiten zu nehmen und konkrete Hilfen aufzuzeigen. Denn zwischen „alleine schaffen“ und Pflegeheim gibt es viele Möglichkeiten. Wer die Pflegeversicherung frühzeitig versteht, gewinnt Handlungsspielraum.
Das Profil des ARV e. V.
Der ARV ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege. Gegründet wurde er 1973. Heute beschäftigt der Verband rund 220 Mitarbeitende. Ambulante Pflegedienste in Weiden, Erbendorf und Tirschenreuth versorgen etwa 500 Pflegekunden. Hinzu kommen Tagespflege, Fahrdienst, Schuldnerberatung und Behindertenhilfe. Weitere Informationen bietet der Verband unter www.arv-opf.de.
Pflegeversicherung: Voraussetzungen und Antrag
Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten gesetzlich oder privat Versicherte mit mindestens zwei Jahren Vorversicherungszeit innerhalb der letzten zehn Jahre. Zudem ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 erforderlich. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. Leistungen gelten nämlich erst ab Antragseingang. Eine rückwirkende Zahlung erfolgt nicht.
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems. Dabei bedeutet null Punkte selbstständig. Drei Punkte stehen für unselbstständig. Je mehr Punkte zusammenkommen, desto höher ist der Pflegegrad. Bewertet werden sechs Bereiche, allerdings unterschiedlich gewichtet.
Pflegeversicherung und Pflegegrad: So wird berechnet
Die Selbstversorgung fließt mit 40 Prozent in die Bewertung ein. Dazu zählen Waschen, Anziehen oder Essen. Der Umgang mit Krankheit und Therapie wird mit 20 Prozent berücksichtigt. Kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen machen 15 Prozent aus. Ebenso stark gewichtet ist die Alltagsgestaltung mit sozialen Kontakten. Die Mobilität schlägt mit 10 Prozent zu Buche.
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Doch häufig werden beim Antrag Fehler gemacht. Stefan Lischewski: „Viele stellen ihn zu spät. Andere reden beim Gutachter Probleme klein. Zudem führen manche kein Pflegetagebuch. Dabei hilft eine Dokumentation über ein bis zwei Wochen, den tatsächlichen Hilfebedarf darzustellen.“
Der Fachmann betonte ausdrücklich, dass der Medizinische Dienst nicht als „Feind“ anzusehen ist. Trotzdem ist eine gute Vorbereitung auf das Einstufungsgespräch – am besten mit Unterstützung einer Fachberatung – ratsam.
Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick
Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad. 2026 erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro. In Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Pflegegrad 4 bringt 800 Euro, Pflegegrad 5 sogar 990 Euro. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegesachleistungen fallen deutlich höher aus. In Pflegegrad 2 stehen 796 Euro zur Verfügung. In Pflegegrad 3 sind es 1.497 Euro. Pflegegrad 4 umfasst 1.859 Euro. Pflegegrad 5 erreicht 2.299 Euro monatlich. Diese Beträge gelten für ambulante Pflegedienste.
Viele wissen jedoch nicht, dass sich Leistungen kombinieren lassen. Wer beispielsweise nur 50 Prozent der Sachleistung nutzt, erhält zusätzlich anteilig Pflegegeld. Dadurch entstehen flexible Modelle zwischen Angehörigenpflege und professioneller Unterstützung. Allerdings verfallen nicht genutzte monatliche Ansprüche.
Entlastung für Angehörige durch die Pflegeversicherung
Pflegende Angehörige haben ebenfalls Rechte. Die Verhinderungspflege ermöglicht Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro jährlich. Sie greift bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson. Zusätzlich kann Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 1.854 Euro. Ab 2026 können beide Leistungen flexibel kombiniert werden. Das gemeinsame Jahresbudget beträgt dann bis zu 3.386 Euro.
Darüber hinaus steht jedem Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Dieser kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Finanziert werden etwa Tagespflege oder Unterstützungsangebote im Alltag.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bezuschusst. Dazu zählen etwa ein Treppenlift oder der Umbau zur barrierefreien Dusche. Auch Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit können ergänzend beantragt werden.
Stationäre Pflege und Eigenanteil
Reicht die Pflege zu Hause nicht mehr aus, wird ein Heimaufenthalt notwendig. Dann setzt sich der Eigenanteil aus Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Durchschnittlich entstehen im ersten Jahr 2026 rund 3.200 Euro monatlich. Allerdings steigen die Zuschüsse der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer. Seit 2024 beträgt der Zuschlag im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr sind es 30 Prozent. Im dritten Jahr 50 Prozent. Ab dem vierten Jahr werden 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.
Wichtig: Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Dabei gelten Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person sowie Schutz für selbstbewohntes Wohneigentum.
Unterstützung durch Spezialisten ratsam
Der Informationsabend machte deutlich: Unterstützung zu nutzen ist kein Zeichen von Schwäche. Vielmehr bedeutet es Verantwortung. Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten. Wer sich informiert, kann Leistungen optimal einsetzen. Der ARV Oberpfalz will auch künftig Orientierung geben und Familien in der Region begleiten.
Die beiden Experten bestachen durch ihr Fachwissen. Zudem bereicherten sie ihre Ausführungen mit teilweise persönlichen oder aber auch mit Erfahrungen aus ihrem beruflichen Alltag. So wurden ihre Ausführungen niemals trocken und nahmen dem durchaus ernsten Thema die Vorbehalte „es ohne Scheu anzugehen“. Denn früher oder später wird es viele Familien treffen.
Nächster Vortrag: „Wie wollen wir sterben?“
Birgit Lanzl von der Volksbank Nordoberpfalz bedankte sich bei den Referenten und wies auf den nächsten Termin der Vortragsreihe hin: Dominik Dworzak, Intensiv- und Palliativmediziner und Organspendebeauftragter der Kliniken Nordoberpfalz AG, nimmt Stellung zum Thema: „Wie wollen wir sterben?“
Er wird den Bogen von der Vorsorgevollmacht über Patientenverfügung – speziell in der Akut – und Intensivmedizin – palliativmedizinische Strukturen – bis zur Möglichkeit der Organspende spannen.
Interessierte sollten sich heute schon den 25. März, 18.30 Uhr vormerken. Der Eintritt ist wie immer frei, Anmeldungen unter 0961-84-0 erwünscht.




