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Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann? – ARV-Infoabend zu Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

[Advertorial] Windischeschenbach. Ein Unfall, ein medizinischer Eingriff oder eine plötzliche Erkrankung – niemand weiß, was das Leben bringt. Doch wer nicht rechtzeitig vorsorgt, überlässt wichtige Entscheidungen anderen. Beim kostenlosen Infoabend des ARV Oberpfalz erfahren Interessierte, wie sie mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ihren Willen klar, verbindlich und rechtssicher festlegen können.

[Advertorial] Windischeschenbach. Ein Unfall, ein medizinischer Eingriff oder eine plötzliche Erkrankung – niemand weiß, was das Leben bringt. Doch wer nicht rechtzeitig vorsorgt, überlässt wichtige Entscheidungen anderen. Beim kostenlosen Infoabend des ARV Oberpfalz erfahren Interessierte, wie sie mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ihren Willen klar, verbindlich und rechtssicher festlegen können.
Frau Drlicek (links), Vereinsbetreuerin des ARV Oberpfalz, spricht beim ARV-Infoabend über das Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann? – ARV-Infoabend zu Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Unfall, Krankheit, Demenz – Entscheidungen müssen oft genau dann getroffen werden, wenn man sie selbst nicht mehr treffen kann. Wer darf dann mit Ärztinnen sprechen? Reicht die Ehe oder braucht es eine Vollmacht? Was muss in eine Patientenverfügung – und wo bewahre ich sie auf?

Jeder kann in eine Situation geraten, wo man seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen kann. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die eigenen Angelegenheiten und Wünsche geregelt werden können.

  • Vorsorgevollmacht: Wer eignet sich als bevollmächtigte Person? Umfang, Form, Notar – was ist wirklich nötig?
  • Patientenverfügung: Welche Formulierungen sind bindend? Typische Fehler vermeiden, medizinische Szenarien klar regeln.
  • Betreuungsverfügung & gesetzliche Betreuung: Wann greift sie? Wie bleibt Ihre Selbstbestimmung gesichert?
  • Aufbewahrung & Notfallzugriff: Wo hinterlegen, wen informieren, was gehört in die Dokumentenmappe?

Klare Antworten gibt es beim kostenlosen Infoabend „Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“ mit ARV-Dozentin und Vereinsbetreuerin Rita Drlicek.

Warum die Themen “Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung” so wichtig sind

  • Keine automatische Vertretung: Partner/Kinder dürfen ohne Vollmacht oft nicht entscheiden.
  • Selbstbestimmt statt fremdbestimmt: Mit klaren Dokumenten zählt Ihr Wunsch und Wille.
  • Konflikte & Kosten vermeiden: Rechtzeitig geregelt heißt weniger Streit, Verzögerungen und Bürokratie.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – Vortrag von Rita Drlicek

Termin: Donnerstag, 13. November 2025, 19 Uhr
Ort: ARV-Tagespflege (Gleißenthaler Straße 7, Windischeschenbach)
Eintritt: kostenfrei

Teilnahme nur mit Voranmeldung unter der Telefonnummer 0961/200200,
per E-Mail an mail@arv-oberpfalz.de oder über das untenstehende Kontaktformular. Für weitere Fragen steht Marion Gekeler gerne zur Verfügung.

Jetzt kostenlos anmelden und rechtzeitig Klarheit schaffen!

Leider ist der Vortrag mittlerweile ausgebucht – Sie können sich aber telefonisch oder per E-Mail auf die Warteliste setzen lassen.

Marion Gekeler: 0961/200200 oder mail@arv-oberpfalz.de.

Gerichtlich bestellte Betreuungsperson

Durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson kann die nötige Unterstützung in
rechtlichen Belangen erfolgen. Das Betreuungsrecht sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die der Betreuer bzw. die Betreuerin in einem genau festgelegten Aufgabenkreis trifft und umsetzt.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll.

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

Haben Sie sich schon gefragt…

  • „Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden – oder brauche ich eine Vollmacht?“
  • „Wie konkret muss ich in der Patientenverfügung werden, damit Ärzte rechtssicher handeln können?“
  • „Was passiert, wenn ich nichts geregelt habe?“
  • „Reicht ein Vordruck aus dem Internet?“
  • „Brauche ich einen Notar – und wenn ja, wofür?“

Antworten darauf gibt Rita Drlicek – verständlich, ohne Juristendeutsch. Im Anschluss bleibt Zeit für Ihre individuellen Fragen. Jetzt anmelden!

Über die ARV-Infoabende

Der ARV Oberpfalz e. V. unterstützt Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen, Angehörige und alle Interessierten mit kostenlosen, praxisnahen Informationsabenden – damit wichtige Entscheidungen rechtzeitig und selbstbestimmt getroffen werden können.

Mehr Infos zum ARV Oberpfalz