Eishockeyliga sperrt Ryan Olsen vier Spiele, Martin Has ein Spiel

Eishockeyliga sperrt Ryan Olsen vier Spiele, Martin Has ein Spiel
Die DEL2 sperrt den Bad Nauheimer Stürmer Ryan Olsen für vier Spiele und den Landshuter Verteidiger Martin Has für ein Spiel. Die Ligagesellschaft leitete in beiden Fällen Ermittlungsverfahren ein und wertete die vorliegenden Beweismittel aus.
Sperre für Ryan Olsen (EC Bad Nauheim)
Die Szene mit Ryan Olsen ereignete sich bei Spielzeit 9.38 im Drittel der Kassel Huskies. Der Kasseler Verteidiger #97 Simon Schütz nahm die Scheibe hinter dem eigenen Tor auf und stand unter Druck durch das Forechecking des EC Bad Nauheim. Als dritter Spieler kam der Bad Nauheimer #94 Olsen dazu und checkte Schütz an die Bande, worauf dieser zu Boden ging und die Partie nicht fortsetzte.
Der Disziplinarausschuss wertete die Aktion als Verstoß gegen Regel 41. Die Gremien führten an, dass Olsen rücksichtslos eine Verletzung des Gegners in Kauf nahm, den Kontakt in gefährlicher Nähe zur Bande herstellte und keinen Versuch unternahm, den Zusammenprall zu verhindern oder zu minimieren. Weil der Stürmer als Wiederholungstäter gilt, verhängte der Disziplinarausschuss eine Sperre von vier Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe. Die Entscheidung stützt sich auf Regel 41 sowie die Paragraphen 1, 4, 11, 16, 24 und 27 der Disziplinarordnung und § 5 des Spielerlizenzvertrags.
Ein Spiel Sperre für Martin Has (EV Landshut)
Gegen Martin Has leitete die Liga gemäß § 1 (1) der Disziplinarordnung ein nachträgliches Ermittlungsverfahren ein. Als Beweismittel lagen der Spielbericht vom 6. März 2026, eine Videoaufzeichnung und die Stellungnahme des Lizenzspielers vom 7. März 2026 vor. Die Szene spielte sich im eigenen Drittel des EV Landshut ab: Nach einem diagonalen Pass der angreifenden Mannschaft von der blauen Linie vor das Tor kreuzte der Rosenheimer Stürmer #8 Lukas Laub vor dem Gehäuse, während Has den Gegenspieler mit dem in beiden Händen geführten Schläger und einer geraden Vorwärtsbewegung gegen den Kopf checkte.
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Der Disziplinarausschuss bewertete die Aktion als Verstoß gegen Regel 48, da der Körperkontakt einen Spieler ohne Scheibenbesitz traf, der Verteidiger eine Verletzung des Gegners in Kauf nahm und der Kopf den Hauptkontaktpunkt darstellte. Das Gremium sprach eine Sperre von einem Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe aus und stützte sich dabei auf Regel 48 sowie die Paragraphen 1, 4, 11, 16, 24 und 27 der Disziplinarordnung und § 5 des Spielerlizenzvertrags. Der EV Landshut muss damit in der nächsten Partie auf den Verteidiger verzichten.
Videos der strittigen Szenen
Die Liga stellt zu beiden Fällen Videomaterial bereit. Zum Vorfall um Ryan Olsen:
Zum Vorfall um Martin Has:
Beide Aufnahmen zeigen die entscheidenden Aktionen, die den jeweiligen Sperren zugrunde liegen.




