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Sperre für Ventelä in Freiburg, Geldstrafe für Stretch in Rosenheim

Neuss. Die DEL2 sperrt Sameli Ventelä vom EHC Freiburg nach einem Bandencheck für zwei Spiele. C.J. Stretch von den Starbulls Rosenheim wird wegen leichten Kontakts mit einem Linienschiedsrichter mit einer Geldstrafe belegt.

Neuss. Die DEL2 sperrt Sameli Ventelä vom EHC Freiburg nach einem Bandencheck für zwei Spiele. C.J. Stretch von den Starbulls Rosenheim wird wegen leichten Kontakts mit einem Linienschiedsrichter mit einer Geldstrafe belegt.
Foto: Lea Stadler – KI unterstützt

Sperre für Ventelä in Freiburg, Geldstrafe für Stretch in Rosenheim


Die DEL2 hat zwei Disziplinarentscheidungen getroffen: Der EHC Freiburg muss nach einem Bandencheck von Sameli Ventelä zwei Spiele ohne den Verteidiger auskommen und zahlt zusätzlich eine Geldstrafe. Die Starbulls Rosenheim erhalten für C.J. Stretch lediglich eine Geldbuße, weil der Stürmer in einer Spielunterbrechung einen Linesman am Bein traf.

Sperre gegen Ventelä nach Check gegen die Bande

Die strittige Szene in Freiburg ereignete sich bei Spielzeit 27:36 in der Ecke des Verteidigungsdrittels des EHC. Zunächst landete die Scheibe dort, dann skatete Laurin Braun (#18, Kassel Huskies) zur Aufnahme des Pucks, ehe Sameli Ventelä (#7, EHC Freiburg) folgte und den Kasseler von hinten in die Bande checkte. Die Unparteiischen entschieden nach Videobeweis auf eine fünfminütige Strafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe gemäß DEL-Regel 41 (Bandencheck).

Der Disziplinarausschuss wertet die Aktion als Verstoß gegen DEL-Regel 41. Ausschlaggebend nennt das Gremium den Kontakt von hinten in gefährlicher Nähe zur Bande sowie, dass Ventelä mit seiner Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf nahm. Zudem gilt der Freiburger wegen einer Sperre vom 04.10.2025 als Wiederholungstäter, weshalb die Liga eine Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe ausspricht (Tatbestand ein Spiel Sperre, zuzüglich ein Spiel Sperre wegen Wiederholungstäter-Status). Die Entscheidung stützt sich auf DEL-Regel 41 sowie die §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung und § 5 des Spieler-Lizenzvertrags.

Geldstrafe für Stretch nach Kontakt mit Linesman

Im zweiten Fall leitete die Ligagesellschaft gegen C.J. Stretch ein nachträgliches Ermittlungsverfahren ein. Als Beweismittel lagen der Spielbericht vom 13.02.2026, eine Videoaufzeichnung sowie eine Stellungnahme des Lizenzspielers vom 14.02.2026 vor. In der 39. Spielminute, nach einem verlorenen Bully im Drittel der Lausitzer Füchse, führte der Rosenheimer (#12) eine bewusste Bewegung mit seinem Schläger aus und traf dabei den Linienschiedsrichter Jonas Reinold hinten am Bein.

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Der Disziplinarausschuss erkennt darin einen Verstoß gegen DEL-Regel 40.1, bewertet die Ausführung jedoch als Kontakt mit geringer Intention. Deshalb verzichtet das Gremium auf eine Spielsperre und verhängt lediglich eine Geldstrafe. Grundlage der Entscheidung bilden DEL-Regel 40.1 sowie die §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung und § 5 des Spieler-Lizenzvertrags.

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Auswirkungen für Freiburg und Rosenheim

Freiburg muss die Defensive über zwei Begegnungen neu ordnen und den Ausfall von Ventelä kompensieren. Rosenheim kann Stretch trotz Geldbuße weiter einsetzen, was die Planungen für die nächsten Partien erleichtert.


Beide Entscheidungen zeigen, dass die Liga harte Checks in gefährlicher Bandennähe und Kontakte mit Offiziellen engmaschig sanktioniert und dabei Vorbelastungen der Spieler in die Strafzumessung einbezieht.