Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro für Mini-Jobber in Neustadt

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro für Mini-Jobber in Neustadt
Im Landkreis Neustadt/WN arbeiten 8.570 Menschen in Mini-Jobs. Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, außerdem liegt die neue Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Rainer Reißfelder.
Rechte und Bezahlung von Mini-Jobbern im Fokus
Auf das Lohn-Plus weist die NGG Oberpfalz ausdrücklich hin und richtet sich an alle geringfügig Beschäftigten im Landkreis. Er stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Die Gewerkschaft kritisiert, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.
Um konkrete Rechte geht es der NGG auch beim Thema Gleichbezahlung und Urlaub. „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Reißfelder. Darüber hinaus haben geringfügig Beschäftigte bei längerer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Zuschläge, Sonderzahlungen und Branchenblick
Auch Zuschläge und Sonderzahlungen stellt die Gewerkschaft klar in den Raum. „Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Reißfelder deutlich. Zahlen der Arbeitsagentur nennt er für die regionale Gastronomie: „1.420 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“
Auf die Breite des Einsatzes verweist die NGG mit Blick auf saisonale und dauerhafte Tätigkeiten. „Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Kreis Neustadt (Waldnaab) rundlaufen zu lassen“, sagt Reißfelder.
Sozialversicherung und Arbeitsmarkt
Kritisch bewertet die NGG die hohe Zahl von Mini-Jobs im Landkreis. „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Reißfelder.
Als Konsequenz fordert die Gewerkschaft eine Reform bis hin zur Abschaffung der Mini-Jobs in der derzeitigen Form. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont Reißfelder.
Frauen besonders betroffen
Besonders die Folgen für Frauen betont die NGG Oberpfalz mit Blick auf die regionale Struktur. „59 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Reißfelder.




