AOK Pflegeberatung
AOK Pflegeberatung

Rundfunkbeitrag: Wichtige Infos für Studierende und Azubis

Oberpfalz. Alle Studierenden und Auszubildenden, egal aus welchem Land, müssen bei Wohnsitzanmeldung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Rundfunkbeitrag: Wichtige Infos für Studierende und Azubis

Symbolbild: Pixabay

Beim Umzug in die erste eigene Wohnung stehen viele neue Aufgaben an. Eine davon ist die Anmeldung beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag. Studierende und Auszubildende, unabhängig ihrer Herkunft, sind dafür verantwortlich, den monatlichen Betrag von 18,36 Euro zu entrichten. “Das gilt für alle Studierenden und Auszubildenden, egal ob aus dem In- oder Ausland”, erklärt Elisabeth Graml, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Anmeldung frühzeitig vornehmen

Die Verbraucherzentrale betont die Wichtigkeit, diese Angelegenheiten zeitnah nach dem Umzug zu regeln. So lassen sich Nachforderungen des Beitragsservices vermeiden. Jede Wohnung muss nur einmal den Beitrag entrichten, unabhängig von der Zahl der Bewohner. In Wohngemeinschaften bedeutet das, dass nur eine Person das Beitragskonto führen muss.

Befreiungsmöglichkeiten und Zahlungshinweise

Für BAföG-Empfänger, Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Hierfür ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Alle anderen sind grundsätzlich beitragspflichtig. “Dabei muss nachgewiesen werden, dass man diese Leistungen tatsächlich erhält, am besten mit einer offiziellen Bescheinigung”, betont Graml.

Versäumte Beitragszahlungen können zu Mahnungen und Säumniszuschlägen führen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Beiträge vierteljährlich per SEPA-Lastschrift zu begleichen. “Solange das Konto gedeckt ist, ist das die bequemste und sicherste Zahlungsart für den Rundfunkbeitrag”, so die Verbraucherschützerin.

Unterstützung und Beratung

Bei weiteren Fragen steht die Verbraucherzentrale Bayern zur Verfügung. Sie bietet kostenfrei Rat und Unterstützung an. Interessierte können online oder telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren. Eine rechtzeitige und korrekte Anmeldung beim Beitragsservice erspart vielen jungen Menschen unnötigen Ärger und zusätzliche Kosten.

AOK Pflegeberatung
AOK Pflegeberatung