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Soforthilfe kann beim Landratsamt Amberg-Sulzbach beantragt werden

Amberg-Sulzbach. Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassers sowie Hilfen bei Existenzgefährdung aus dem Härtefonds beschlossen. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden.

Soforthilfe kann beim Landratsamt Amberg-Sulzbach beantragt werden

Symbolbild: Pixabay

Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach nun mitteilt, sind die Anträge auf Soforthilfe unter Aktuelle Themen hier abrufbar. Für den Antrag werden eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises, der Nachweis der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung und bei einem Antrag auf Ölschäden zusätzlich ein Kostenvoranschlag benötigt, welcher aber auch nachgereicht werden kann,.

Vollständig ausgefüllte Anträge können per E-Mail an katastrophenschutz@amberg-sulzbach.de n das Landratsamt Amberg- Sulzbach übermittelt werden. Einsendefrist ist der 31. August.

Höhe der Hilfen

Das Landratsamt zahlt die Soforthilfen aus, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Dabei darf die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls würde die Soforthilfe entsprechend gekürzt. Bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck würde die Soforthilfe angerechnet.

Bezüglich der sogenannten Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds liegen dem Landratsamt Amberg-Sulzbach aktuell noch keine näheren Informationen vor.

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