Dr. Bernhardt
Dr. Bernhardt

Sozialbetrug: Amberger Firma hinterzieht 38.000 Euro

Weiden. Geschäftsführerin eines Lohnverpackungsunternehmens wegen Sozialversicherungsbetrugs zu 40.000 Euro Strafe verurteilt, Büroangestellte muss 4.500 Euro zahlen.

Sozialbetrug: Amberger Firma hinterzieht 38.000 Euro

Symbol Amtsgericht Landgericht Weiden Verhandlung Verhandlung Raubüberfall Grafenwöhr Landgericht Weiden06
Symbolbild: Amtsgericht Weiden

Die Geschäftsführerin eines Lohnverpackungsunternehmens aus Amberg und eine ihrer Büroangestellten wurden kürzlich wegen Verstößen gegen das Sozialversicherungsrecht verurteilt. Das Amtsgericht Regensburg verhängte beide Strafen, nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt hatte.

Umfangreiche Ermittlungen decken Verstöße auf

Die Ermittlungen ergaben, dass die Geschäftsführerin von 2018 bis 2021 in insgesamt 48 Fällen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dies führte zu falschen Meldungen der Bruttolöhne an die Sozialversicherungsträger. Die Unternehmerin wies ihre Büroangestellte an, “falsche Stundenaufzeichnungen zu führen”. In einem Fall wurde sogar ein “Scheinarbeitsverhältnis” begründet, um die Löhne anderer Arbeitnehmer darüber abzurechnen. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmer “nicht den gesetzlichen Mindestlohn in vollem Umfang erhielten”.

Verstoß gegen Mindestlohn und Abgabenbetrug

Die entlohnten Mitarbeiter wurden auf Basis eines Stücklohns vergütet, der nicht dem vorgeschriebenen Mindestlohn pro Stunde entsprach. Dies hatte neben der Unterzahlung der Mitarbeiter auch eine fehlerhafte Festsetzung der Sozialabgaben zur Folge. Insgesamt hinterzog die Unternehmerin Sozialversicherungsabgaben in Höhe von über 38.000 Euro.

Urteile gegen Geschäftsführung und Mitarbeitende

Das Gericht verhängte gegen die Geschäftsführerin eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 40.000 Euro, “bestehend aus 250 Tagessätzen zu je 160 Euro”. Die mitbeteiligte Büroangestellte wurde ebenfalls zur Verantwortung gezogen und muss eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro zahlen, die sich aus “90 Tagessätzen zu je 50 Euro” zusammensetzt.

Die Strafen unterstreichen die ernste Haltung der Justiz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegenüber Verstößen im Bereich der Sozialversicherung. Das Hauptzollamt Regensburg weist in diesem Zusammenhang auf die “Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Sozialversicherung” hin und betont, dass “Verstöße konsequent verfolgt und geahndet werden”.

Dr. Bernhardt
Dr. Bernhardt