Kampf gegen Plastikmüll: Das ändert sich 2022

Neustadt/WN. Ein Vogelnest gebaut aus Plastikabfällen. Es steht symbolisch dafür, dass auch im Landkreis Neustadt Plastik immer mehr zum Umweltproblem wird. Das ändert sich 2022, um Plastikabfälle weiter zu vermeiden.

Symbolbild für ein großes Umweltproblem. Vögel verwenden auch im Kreis Neustadt für den Nestbau Plastik. Bild: LRA Neustadt/Peter Hägler

Der Umgang mit Plastiktüten ist symbolisch für einen verschwenderischen Umgang mit fossilen Ressourcen wie Erdöl. Plastiktüten gehören zu den Produkten, die mit am häufigsten in der Umwelt landen: in Parks, an Stränden und am Ende im Meer. Aber: Kunststoffverpackungen gehören in den Gelben Sack oder in den Pfandautomaten.

Das ändert sich 2022, um das Plastikproblem weiter einzudämmen:

  • Verbot von Plastiktüten: Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Tragetaschen aus Kunststoff. Nur sehr leichte Plastiktüten, so genannte “Hemdchenbeutel” von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke, sind weiterhin erlaubt.
  • Pfandpflicht wird ausgeweitet: Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits in Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.
  • Recyclingquoten werden erhöht: Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2022 höhere Recycling-Quoten erreichen. Künftig müssen sie dafür sorgen, dass je 90 Prozent der verwendeten Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons ins Recycling gelangen. Für Getränkekartons gilt die neue Mindestquote von 80 Prozent, für Kunststoffe 63 Prozent. Das heißt: aus den jeweiligen Verpackungen müssen also wesentlich mehr Wertstoffe wiedergewonnen werden, aus Papier muss wieder neues Papier, aus Kunststoffen müssen wieder neue Kunststoffprodukte werden. Das Verbrennen beziehungsweise die energetische Verwertung der Abfälle zählt nicht zum Recycling.

Informationen zur richtigen Entsorgung von Abfällen, sowie alle Abfuhrtermine finden Bürger im Abfallkalender 2022 des Landkreises, in der Abfall-App oder im Internet unter www.neustadt.de/beratung-service/abfallwirtschaft/. Weitere Auskünfte gibt die Abfallberatung unter der Telefonnummer 09602 / 793530.

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