Steffi D. geht in Revision

Weiden/Neustadt/WN. Am Montag wurde Steffi D. wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gestern wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Ihr Anwalt Christoph Scharf hofft auf eine mildere Strafe.

Von Yvonne Sengenberger

Steffi D. Tag 4
Rechtsanwalt Christoph Scharf mit seiner Mandantin während der Verhandlung Foto: B. Grimm

“Wir haben Revision eingelegt. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig”, erklärt Rechtsanwalt Scharf auf Nachfrage. Dass es keinen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe für die junge Frau geben wird, ist Scharf bewusst. Dennoch hofft er, das Strafmaß auf vier Jahre verkürzen zu können.

Es gibt vergleichbare Fälle bei denen die Strafe bei vier Jahren lag,

so Scharf. Seine Forderung sei also nicht aus der Luft gegriffen.

Auch er hat schon mitbekommen, dass viele Zuschauer schon während der Urteilssprechung empört waren – und eine härtere Strafe forderten. Dennoch findet er sechs Jahre Haft sehr streng. “Für Kindstötung gibt es zwischen 1 und 10 Jahren. Die Strafe liegt also in der oberen Hälfte.”

Man hat sie mit ihren Problemen allein gelassen

Steffi D. sei nach der Urteilsverkündung ein wenig erleichtert gewesen, da der Vorwurf des Mordes so vom Tisch war. Dennoch hat sie die hohe Strafe sehr getroffen. “Sie zählt schon jetzt die Tage, bis sie entlassen wird.”

Ihre beiden Söhne bleiben laut Scharf bis auf Weiteres beim Opa. Keiner der Familienangehörigen habe Konsequenzen zu befürchten. “Auch wenn sie sie gedrängt oder unter Druck gesetzt haben, das ist keine Straftat,” so der Verteidiger. “Aber wenn sie ihr mitgeteilt hätten, was sie uns in der Verhandlung erzählt haben, wäre es vielleicht nicht so weit gekommen.” Man habe sie mit ihren Problemen allein gelassen.

Sobald die schriftliche Urteilsverkündung vorliegt, soll nocheinmal geprüft werden, was vielleicht in einer Revisionsverhandlung noch mildernd auf die Strafe wirken könnte.

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