Prozess wegen Vergewaltigung: Beide Angeklagte in Haft
Prozess wegen Vergewaltigung: Beide Angeklagte in Haft
Vor der Strafkammer des Landgerichts Weiden müssen sich seit Donnerstag ein 23-Jähriger aus Syrien sowie ein 27-Jähriger aus dem Irak verantworten. Sie sollen in einer November-Nacht 2021 eine Zufallsbekanntschaft mit in eine Wohnung in Weiden genommen haben. Man tanzte, lachte und trank, holte gegen 4 Uhr Nachschub an Alkohol von der Tankstelle.
Zurück in der Wohnung sollen beide Männer die junge Frau (damals 18) zum Beischlaf gezwungen haben, so Staatsanwalt Matthias Biehler in seiner Anklage. “Die Geschädigte äußerte immer wieder, dass sie dies nicht möchte und die beiden Angeklagten aufhören sollen.” Die Frau floh am frühen Morgen auf die Straße und bat eine Anwohnerin um Hilfe.
Im Februar Geständnis zurückgezogen
Das Verfahren hatte im Februar schon einmal begonnen. Damals hatte es zunächst ein Rechtsgespräch gegeben. Im Fall von Geständnissen wurden Strafen in Höhe von 3,5 bis 4,5 Jahren in Aussicht gestellt. Beide ließen sich darauf ein. Am zweiten Prozesstag zog der Iraker sein Geständnis dann überraschend zurück. Es sei ihm vom Verteidiger so eingeredet worden. Anwalt Tobias Konze wies dies von sich und legte das Mandat nieder. Der 27-Jährige wurde wegen Fluchtgefahr inhaftiert. Anwalt Marc Steinsdörfer übernahm ihn.
Am Donnerstag musste nun vor der 2. Strafkammer mit den Richtern Florian Bauer und Matthias Bauer mit neuen Verteidigern neu verhandelt werden. Es trat das ein, was Nebenklageanwalt Clemens Sammet befürchtet hatte: Jetzt bestritten beide Angeklagte über ihre Verteidiger jedes strafbare Verhalten. Die Geschädigte musste in den Zeugenstand. Ihre Vernehmung zog sich über mehrere Stunden bis in den Nachmittag.
Streit über Fußfesseln
Staatsanwalt Matthias Biehler erließ danach auch gegen den 23-Jährigen Haftbefehl. In der Aussage des Opfers hätten sich nur “geringfügigste Widersprüche” ergeben. Das Gericht ordnete Untersuchungshaft an. Ein kleineres Scharmützel entstand wegen der Fußfesseln, die während der Verhandlung angelegt wurden. Verteidiger Dominic Kriegel protestierte erfolglos. Das Gericht begründete die Fesselung mit den vielen Freunden der Angeklagten im Zuhörerraum. Richter Florian Bauer: “Im Falle eines Aufruhrs wäre die Situation unüberschaubar.”
Erste Zeugen wurden auch gehört, darunter eine Anwohnerin des Tatorts. Die 18-Jährige war damals auf die Straße gelaufen und hatte eine Straße weiter geklingelt. Dort öffnete ihr eine 75 Jahre alte Weidenerin, die um 6 Uhr wegen ihres pflegebedürftigen Mannes schon auf den Beinen war. “Da stand ein junges Mädchen, eine Zierliche. Die Tränen sind ihr runtergelaufen. Sie hat schlimm ausgeschaut.” Die Frau habe ihr von der Vergewaltigung berichtet. Die Seniorin rief die Polizei, die “ruckzuck” da war.
Streifenbeamter: “sehr glaubwürdig”
Dem Streifenbeamten kam die Geschädigte “sehr glaubwürdig” vor. Sie berichtete der Polizei völlig aufgelöst von den Vorkommnissen der Nacht. Sie habe nachts drei Männer beim Zigaretten holen kennengelernt und sei ihrer Einladung gefolgt, gemeinsam Shisha zu rauchen und zu trinken. Frühmorgens habe sie sich auf eine Matratze schlafen gelegt. Sie sei davon aufgewacht, dass die Tatverdächtigen in sie eindrangen. Sie habe protestiert, aber das habe diese nicht interessiert.
Wohnungsbesitzer schlittert an Festnahme vorbei
Hoch her ging es bei der Aussage des Wohnungsinhabers. Bei dem 28-Jährigen waren die beiden Freunde und das junge Mädchen zu Gast. Von der Vergewaltigung habe er nichts mitbekommen, er habe nebenan ferngesehen und war stark betrunken. “Ich habe nicht gesehen, dass sie unter Druck gesetzt wurde. Sie hat nicht geschrien oder geweint. Sie hat kein Leid verspüren müssen.”
Staatsanwalt Biehler glaubte ihm “kein Wort”. Nach Aussage des Opfers war der Syrer (28) an der Vergewaltigung nicht beteiligt, saß aber am Bett. Auch Richter Matthias Bauer wies auf die Widersprüche in der Aussage hin. Er warnte vor einer Falschaussage, die zur Festnahme führen könne. Und zur Ausrede “betrunken”: “Sie hatten Null Promille.”
Freundin warnt vor Täter-Opfer-Umkehr
Zu guter Letzt sagte eine gute Freundin (17) der Geschädigten aus. Sie stand damals in Telefonkontakt mit der Freundin. Sie hörte “live” mit, wie diese nachts von den Männern angesprochen wurde. Anfangs wollte diese nicht mitgehen, auf eine Shisha habe sie sich überreden lassen.
Fragen des Gerichts, ob ihre Freundin öfters mit Fremden gegangen sei, konterte die 17-Jährige: “Ist es strafbar, mit Typen mitzugehen, die man nicht so gut kennt? Meine Freundin ist ein ganz normales Mädchen.” Viel weniger normal sei doch das Verhalten der Männer, jungen Mädchen Alkohol und “Rauch” anzubieten.
Für beide Angeklagte ging es nach Prozessende um 19.10 Uhr in verschiedene Justizvollzugsanstalten.
Anfang des Jahres hatte es ein ähnliches Verfahren am Landgericht Weiden gegeben.




