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Bundespolizei stellt in Waidhaus fünf verbotene Waffen sicher

Waidhaus. Bundespolizei stellte bei Kontrollen an der Autobahn und im Grenzraum mehrere verbotene Waffen sicher, darunter ein Elektroimpulsgerät und Springmesser. Gegen fünf Personen laufen Ermittlungen.

Waidhaus. Bundespolizei stellte bei Kontrollen an der Autobahn und im Grenzraum mehrere verbotene Waffen sicher, darunter ein Elektroimpulsgerät und Springmesser. Gegen fünf Personen laufen Ermittlungen.
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei stellt in Waidhaus fünf verbotene Waffen sicher

Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus stellten am vergangenen Wochenende (5. bis 7. Juni) bei Grenzkontrollen an der A6 und im Grenzraum insgesamt fünf verbotene Waffen sicher. Bei den Kontrollen fanden die Einsatzkräfte ein Elektroimpulsgerät, zwei Schlagringe, zwei Softairpistolen sowie zwei Springmesser. Gegen alle Betroffenen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Kontrollen am Freitag

Am Freitag kontrollierten die Beamten an dem ehemaligen Grenzübergang Waidhaus an der A6 einen 19-jährigen Deutschen nach der Einreise aus Tschechien; der Mann gab an, verbotene Gegenstände einzuführen. Die Einsatzkräfte fanden neben dem Fahrersitz ein Elektroimpulsgerät ohne erforderliche Zulassung sowie einen Schlagring. Bei einer weiteren Kontrolle am selben Tag entdeckten sie in einem Fahrzeug eines 20-jährigen Deutschen einen Schlagring in einem Fach im Bereich des Lenkrads und in einem Gepäckstück im Kofferraum eine Softairpistole ohne erforderliche Kennzeichnung. Ein 21-jähriger Deutscher händigte aus seinem Gepäck im Kofferraum ebenfalls eine Softairpistole ohne jegliche Kennzeichnung aus.

Kontrollen am Wochenende und weitere Maßnahmen

Samstag kontrollierten die Beamten im Bereich des Grenzübergangs Tillyschanz einen 33-jährigen Ukrainer und fanden ein verbotenes Springmesser, das sie in der Mittelkonsole des Autos verborgen vorfanden. Am Sonntag stoppten die Einsatzkräfte auf der B299 einen 18-jährigen Deutschen nach der Einreise aus Tschechien über den ehemaligen Grenzübergang Waldsassen und entdeckten in seinem Rucksack, der im Fußraum bei seinen Füßen lag, ein weiteres verbotenes Springmesser. Die Bundespolizei verwahrt die sichergestellten Gegenstände zunächst und verwendet sie als Beweismittel in den eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten alle Betroffenen weiterreisen.

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