Bundespolizei stellt verbotene Druckluftpistole bei Kontrolle in Waidhaus sicher

Bundespolizei stellt verbotene Druckluftpistole bei Kontrolle in Waidhaus sicher
Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waidhaus stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in der Nacht auf Donnerstag, den 10. Juni 2026, eine verbotene Druckluftpistole sicher. Der 41-jährige Pole reiste als Insasse eines Fernreisebusses und trug die Waffe in seinem Rucksack. Die Kontrolleure fanden die Pistole geladen und zugriffsbereit; das Magazin enthielt 16 Stahlkugeln.
Fundsituation, Beschlagnahme und Ermittlungen
In seinem Reisekoffer entdeckten die Beamten außerdem ein Glasbehältnis mit rund 200 Stahlkugeln im Kaliber 4,5 Millimeter für Luft- und Federdruckwaffen. Der Mann räumte Besitz und Einfuhr der Waffe ein, daraufhin stellten die Beamten Pistole und Munition sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 41-Jährige seine Reise fortsetzen.
Luftdruck- und Softairwaffen ohne das in Deutschland erforderliche Prüfzeichen, insbesondere das Prüfzeichen F im Fünfeck, fallen unter die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes. Behörden weisen darauf hin, dass solche Waffen an empfindlichen Körperstellen wie Augen und Gesicht schwere Verletzungen verursachen können und dass manche Modelle Handfeuerwaffen täuschend ähnlich sehen. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor der Einfuhr von Luftdruck- und Softairwaffen aus Tschechien und leitet in solchen Fällen konsequent Strafverfahren ein.
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