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Bundespolizei vollstreckt 3.300 Euro Justizschulden an der A6 bei Waidhaus

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 stellte die Bundespolizei zwei per Haftbefehl Gesuchte, die offene Justizschulden von insgesamt 3300 Euro bezahlten und weiterreisten.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 stellte die Bundespolizei zwei per Haftbefehl Gesuchte, die offene Justizschulden von insgesamt 3300 Euro bezahlten und weiterreisten.
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei vollstreckt 3.300 Euro Justizschulden an der A6 bei Waidhaus

Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Mittwoch bei Grenzkontrollen an der A 6 zwei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen und dabei offene Justizschulden in Höhe von insgesamt 3.300 Euro vollstreckt.

Grenzkontrollen an der A 6: Erster Haftbefehl vollstreckt

Bei der Kontrolle eines aus Tschechien kommenden Fernreisebusses überprüften die Bundespolizisten die Personalien eines 40-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Der Abgleich mit dem Fahndungsbestand ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls. Der Mann war im März 2023 vom Amtsgericht Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Strafe nicht bezahlt hatte, wurde er mit Haftbefehl gesucht. Durch die sofortige Zahlung der noch offenen 1.900 Euro konnte der Pole eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.

Weiterer Haftbefehl: 1.400 Euro Geldstrafe bezahlt

Kurz darauf kontrollierten die Bundespolizisten einen 54-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Auch hier zeigte die Fahndungsabfrage eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung – diesmal durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Der Mann war vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht beglichen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Haftbefehl erlassen. Der 54-Jährige beglich die Geldstrafe noch vor Ort, sodass die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden musste und er seine Weiterreise antreten konnte.

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