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Bundespolizei vollstreckt in zwei Tagen vier Haftbefehle bei Waidhaus

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus binnen zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. Mehrere Männer zahlten hohe Geldstrafen, ein Fall betraf schweren Diebstahl.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus binnen zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. Mehrere Männer zahlten hohe Geldstrafen, ein Fall betraf schweren Diebstahl.
Foto: Bundespolizei

Bundespolizei vollstreckt in zwei Tagen vier Haftbefehle bei Waidhaus

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen an der Autobahn A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. Zwischen dem 3. und 4. Januar 2026 kontrollierten die Beamten mehrere Fahrzeuge und nahmen gesuchte Personen fest. Alle Betroffenen setzten ihre Fahrt nach der Zahlung offener Geldstrafen fort.

Kontrollen am Wochenende entlarven vier Gesuchte

Am Samstagabend stoppten Beamte ein Auto mit moldauischer Zulassung und kontrollierten einen 43-jährigen Rumänen als Mitfahrer. Die Fahnder stellten bei der Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Trunkenheit im Verkehr durch die Staatsanwaltschaft Duisburg fest. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe von 1.021 Euro und fuhr nach der Sachbearbeitung weiter.

Am Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 44-jährigen Bulgaren als Mitfahrer in einem Transporter mit bulgarischer Zulassung. Ermittler fanden im Datenabgleich eine Ausschreibung wegen eines Diebstahlsdelikts. Der Mann beglich die Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen durch Zahlung von 2.177,50 Euro und setzte die Reise fort.

Geldstrafe vor Ort beglichen

Am selben Tag überprüften Fahnder einen 26-jährigen Rumänen als Mitfahrer in einem Fahrzeug mit rumänischer Zulassung. Der Mann wies sich mit einem rumänischen Personalausweis aus, und die Abfrage zeigte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls. Die Bundespolizei verhaftete den Mann, kassierte die Geldstrafe und Verfahrenskosten von 881 Euro und ließ ihn anschließend weiterreisen.

Ebenfalls am 4. Januar 2026 nahmen die Beamten einen 30-jährigen Rumänen als Mitfahrer in einem Auto fest. Eine Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls. Der Mann zahlte die Geldstrafe von 4.800 Euro, die alternativ zu 160 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe stand, und die Beamten erlaubten nach Aushändigung des Haftbefehls die Weiterreise.

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