Bundespolizei vollstreckt zehn Haftbefehle in Waidhaus

Bundespolizei vollstreckt zehn Haftbefehle in Waidhaus
Bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende zehn Fahndungsersuchen deutscher Justizbehörden. Die Einsatzkräfte nahmen mehrere Personen in den Blick und führten Maßnahmen durch, die in einzelnen Fällen zur Untersuchungshaft beziehungsweise zur Einlieferung in eine Abschiebehafteinrichtung führten. Eine Einzelfallbeschreibung der relevanten Maßnahmen liegt vor.
Untersuchungshaft nach Kontrollen
Am Samstag, 14. März, kontrollierten Bundespolizisten einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Die Beamten stellten einen Untersuchungshaftbefehl aus dem Jahr 2025 fest; das Amtsgericht Memmingen sucht den Mann wegen des dringenden Tatverdachts der Trunkenheit im Verkehr. Das Amtsgericht Neu-Ulm hatte den Mann 2024 bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, und er setzte sich seitdem ins Ausland ab. Die Einsatzkräfte verhafteten ihn und führten ihn dem Haftrichter in Memmingen vor; der Haftrichter ordnete die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Memmingen an.
Am Sonntag reiste ein 43-jähriger Rumäne als Beifahrer in einem Auto nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Amberg einen Haftbefehl erlassen hat; der Mann steht unter dringendem Tatverdacht, ein Auto im Wert von mehreren zehntausend Euro unterschlagen zu haben. Weil er sich ins Ausland abgesetzt hatte, erließ das Gericht einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr. Die Beamten verhafteten den 43-Jährigen; sie führen ihn am Montag dem Haftrichter vor, damit die Justiz ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt einliefert.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgte besonderes Interesse an einer 30-jährigen Venezolanerin. Das Amtsgericht Weiden ordnete ihre Einlieferung in die Abschiebehafteinrichtung in Hof an. Die Bundespolizei übergibt den Fall an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur weiteren Bearbeitung.


