Ehemann bietet seine Frau im Internet an: 30 bis 80 Euro für Parkplatz-Sex

Ehemann bietet seine Frau im Internet an: 30 bis 80 Euro für Parkplatz-Sex
Starker Tobak vor Amtsrichterin Maria Lohberger: Ein Ehepaar aus dem Landkreis Tirschenreuth muss sich wegen illegaler Prostitution (sie) bzw. Beihilfe (er) verantworten. Die Beweisaufnahme bestätigt den Sachverhalt: Der Mann hat seine Frau auf der Onlineplattform „Markt.de“ zum Geschlechtsverkehr angeboten. Die Preisspanne (je nach Praktik bzw. ob geschützt oder ungeschützt) reichte von 30 bis 80 Euro.
Tatorte: unter Brücken und auf Parkplätzen
In mindestens elf Fällen kam es laut Anklage der Staatsanwaltschaft Weiden zum Vollzug. Der Ehemann stellte die Inserate online und antwortete auf die Anfragen der Interessenten. Dann fuhr er seine Frau im gemeinsamen Familien-Pkw zu den Treffen auf Parkplätzen oder in Häusern im Landkreis Tirschenreuth und Weiden. Unter anderem traf die Frau ihre Freier auf einem Parkplatz nahe des Schätzlerbads in Weiden, auf dem Pendlerparkplatz in Falkenberg oder auch unter einer Brücke bei Bärnau.
Den Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass die Ausübung der Prostitution an diesen Orten untersagt ist, so Staatsanwältin Ute Forster.
Familienhelferin schaltete Polizei ein
Die Sex-Dates waren durch eine Familienhelferin des Landratsamtes Tirschenreuth ans Licht gekommen. Sie berät die Familie seit Jahren in organisatorischen Dingen. In der Vergangenheit hatte es regelmäßig Hinweise der Schule auf Unterversorgung und Verwahrlosung der Kinder gegeben. Beim Besuchstermin im März 2025 geriet die pädagogische Fachkraft in einen Streit des Paares.
Wieder einmal machte der Mann seiner Frau Vorwürfe über die finanzielle Not der Familie. Er verlangte, dass sie arbeiten gehe: „Sie wisse ja, was sonst passiert.“ Die Mutter mehrerer Kinder ist laut Familienhelferin psychisch und körperlich nicht mehr in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Der Familienhelferin tat sie leid: „Ich sagte zu ihm: Sie müssen doch sehen, dass sie nicht arbeiten kann. Sie wird immer weniger.“
Beweismittel: Smartphone
Die pädagogische Fachkraft erlebte den Ehemann so, wie sie ihn seit 2022 kannte: „schreiend und dauergenervt.“ Nachdem er gegangen war, habe ihr die Frau unter Tränen ihr Herz ausgeschüttet: Ihr Ehemann zwinge sie zum Anschaffen, weil das Geld nicht reiche. Das Geld werde für Lebensmitteleinkäufe, Kleidung für die Kinder oder Zahlungen an die Schule der Kinder genutzt.
„Er mache über eine App die Termine mit Freiern aus. Sie wolle das gar nicht. Sie ekle sich“, berichtet die Familienhelferin. Die 59-Jährige informierte das Jugendamt Tirschenreuth. Mit Unterstützung der Polizei Tirschenreuth wurden Frau und Kinder in der Folgewoche in ein Frauenhaus gebracht. Die Kriminalpolizei Weiden übernahm die Ermittlungen.
Möglicherweise nur Spitze des Eisbergs
In die Anklage flossen elf Fälle von Januar bis März 2025 ein. Beweismittel sind die Chatverläufe mit den Freiern. Möglicherweise ist das nur die Spitze des Eisbergs: Der Familienhelferin hatte die Frau gesagt, „das gehe schon Jahre“. Zur Häufigkeit habe sie gesagt: „Zwei- oder dreimal die Woche, dann zwei oder drei Wochen gar nicht, aber manchmal auch mal dreimal am Tag.“ Von manchen Kunden ist nur der Username bekannt.
Strittig war vor Gericht, ob auch die Ehefrau solche Termine vereinbarte. Sie sagt, das Inserieren lief ausschließlich über ihn. Sie habe weder die App auf dem Smartphone, noch kenne sie das Passwort.
Geld floss in Lebensmittel und Zahlungen an Schule
Allerdings waren die Angaben der Frau vor Gericht widersprüchlich. Im Urteil ging die Richterin daher davon aus, dass die Treffen mit ihrem „Wissen und Wollen“ – wie angeklagt – vereinbart wurden. Auch die Verteidigerin plädierte nicht auf Freispruch, sondern auf eine milde Verurteilung.
Am Ende verurteilte die Amtsrichterin beide Eheleute zu Geldstrafen von je 90 Tagessätzen. In ihrem Fall wurde die Höhe auf fünf Euro festgelegt, in seinem Fall auf 20 Euro (ein Tagessatz entspricht dem täglichen Verdienst).




