Prozess gegen Recycling-Unternehmer: Gericht kündigt Deal auf

Prozess gegen Recycling-Unternehmer: Gericht kündigt Deal auf
Vorsitzender Richter Markus Fillinger wählt harte Worte: Zwar habe Michael R. am Donnerstag über seine Verteidigerin die Taten gestanden. Vorgeworfen werden ihm 54 Fälle der illegalen Müllverbringung. Aber die Strafkammer vermisse konkrete Angaben. Der Angeklagte räume die Vorwürfe ein, relativiere sie aber sofort wieder, indem er auf die Verantwortung seiner Mitarbeiter verweise. „Seine Rolle bleibt vollkommen im Unklaren.“
Nicht zufrieden ist das Gericht auch mit der vorgelegten Vereinbarung, wonach Michael R. „freiwillig“ 100.000 Euro an den Freistaat Bayern zahle. Der Schaden für die Rückholung des Mülls liege bei mindestens 600.000 Euro. „Auch im Rahmen dieser Vereinbarung vermeidet er die Benennung seines Tatbeitrags.“
Verfahren wird notfalls „bis Weihnachten“ durchgezogen
Der Angeklagte wirkt höchst irritiert. Verteidigerin Stefanie Amann bittet um ein weiteres Rechtsgespräch. Richter Fillinger lehnt das ab: „Bei diesem Geständnis sind nicht nur kosmetische Korrekturen nötig.“
Anwältin Stefanie Amann verliest danach eine Erklärung zur Aussage des Betriebsleiters am Donnerstag, in der sie seine Aussagen infrage stellt. Fillinger sieht danach die Entscheidung der Strafkammer bestätigt, den Deal aufzukündigen. Er fordert alle Beteiligten auf, mögliche freie Termine bis Weihnachten mitzuteilen. „Dann werden wir dieses Verfahren von vorne bis hinten durchziehen und sehen, was am Ende rauskommt.“
Windkraftschrott: problematische Entsorgung
Das Gericht hört am Freitag den Geschäftsführer. Der Recyclingspezialist aus Stuttgart, den sich Michael R. 2019 in die Firma geholt hatte, belastet den Angeklagten schwer. Demnach häufte sich 2024 GFK- und CFK-Schrott auf dem Gelände in Wernberg. Hintergrund: Die Firma durfte die faserverstärkten Kunststoffteile nicht länger schreddern. Das Landratsamt Schwandorf untersagte die mechanische Zerkleinerung. Damit konnte das Material nicht länger als Ersatzbrennstoff weiterverkauft werden. Michael R. blieb auf den Rotorblättern und weiteren GFK-Industrieabfällen sitzen.
„Von heute auf morgen hat Michael R. dann die Firma Piroplastik in Tschechien dahergebracht“, sagt der Geschäftsführer. „Ab sofort geht alles dahin.“ Man solle sofort beginnen, die Papiere vorzubereiten. Allen im Haus sei diese Firma unbekannt gewesen. Erst als die ersten Medienberichte in den Weihnachtsferien 2024 aufploppten, habe er recherchiert und festgestellt, dass Piroplastik eine Adresse in der Altstadt von Ostrava hatte. „Es gab keine Recyclinganlage. Nichts.“
Hierarchie klar: „Alles lief über Herrn R.“
Rückblick: Michael R. hatte über seine Verteidigerin am ersten Prozesstag erklären lassen, dass ihm der schnell wachsende Recycling-Betrieb über den Kopf gewachsen sei. Er habe sich für einen so komplexen Betrieb zu wenig im Büro aufgehalten, vieles „hemdsärmelig“ entschieden und gedacht, dass es im Großen und Ganzen schon passen würde. In manchen Punkten schiebt er die Schuld auch direkt auf die Mitarbeiter, die beispielsweise Batterien nicht ordnungsgemäß überprüft hätten. „Ich habe das hingenommen.“
Beim Betriebsleiter hört sich das anders an. Unternehmer Michael R. stand organisatorisch ganz oben: „Am Ende lief alles über ihn. Er hat bei jeder Entscheidung mitgesprochen und diese am Ende abgesegnet und durchgesetzt.“ Manchmal auch entgegen seinem Wunsch. Der Angeklagte habe sich zudem täglich vor Ort in Wernberg aufgehalten. „Er kam gegen 11 und ging gegen 16/17 Uhr.“
„Recycling“ von Windkraft-Schrott: einfach nur geschreddert
Weitere Erkenntnis vom ersten Prozesstag: Unter „Recycling“ würde man sich etwas anderes vorstellen. Wie der Betriebsleiter erklärt, habe man die Teile rückgebauter Windkraftanlagen nur zerkleinert. Die GFK- und CFK-Teile (glasfaserverstärkter bzw. carbonfaserverstärkter Kunststoff) mit bis zu sieben Metern Länge seien beim Rückbau von Windkraftanlagen von der Baustelle abgeholt worden. In Wernberg wurden die Teile in einem Schredder teilweise weiter verkleinert. „Das hing von Kapazität und Material ab.“ Das zerkleinerte Material sollte als Ersatz-Brennstoff an Abnehmer innerhalb Deutschlands weiterverkauft werden.
Dieser Plan ging nicht auf. Zum einen schaffte die Maschine die angelieferten Kapazitäten nicht. Außerdem untersagte das Landratsamt Schwandorf Mitte 2024 das Schreddern: Erlaubt war in Wernberg nur das Lagern von GFK und CFK und nicht das mechanische Zerkleinern. Damit ergab sich folgendes Problem: Der Windkraft-Schrott war zu großteilig, um ihn innerhalb Deutschlands als Ersatz-Brennstoff weiterzuverkaufen.
Andere Lösungen mussten gesucht werden. „Die Abfallströme wechselten die Richtung“, blickt der Betriebsleiter zurück. Sprich: nach Tschechien. Der Betriebsleiter war nicht involviert, erinnert sich aber, dass der Transport nach Tschechien vorbereitet wurde. Es fiel der Name „Piroplastik“. Dabei handelt es sich um eine Briefkastenfirma. Tatsächlich wurde der Windkraft-Schrott auf eine illegale Deponie bei Brünn gebracht. Als diese voll war, gingen die Transporte nach Slizany. Die Rede ist von 37 Transporten.
Zusammenfassung des ersten Prozesstags
- Es kommt zu einem Verständigungsgespräch. Ergebnis: Die 1. große Strafkammer stellt eine Strafe zwischen 3 Jahren bis 3,5 Jahren in Aussicht. Voraussetzung für diesen „Strafrabatt“ ist nach Auskunft von Richter Markus Fillinger die Zahlung von 100.000 Euro an den Freistaat Bayern, der allein 600.000 Euro für die Rückholung des Mülls aus Tschechien übernehmen muss.
- Im Gegenzug legt der Angeklagte Michael R. (53) ein Geständnis ab, was die 54 illegalen Mülltransporte nach Tschechien anbelangt. Er tut dies über eine Erklärung seiner Wahlverteidigerin Stefanie Amann aus München. Fazit: Nach wie vor ist er von der Großartigkeit seines Unternehmens überzeugt, das Windkraft-Schrott und Batterien recyceln sollte. Schuld an den Straftaten sei letztlich der Umstand, dass die Firma zu schnell wuchs. Er wollte „zu viel zu schnell“. Gesetzliche Vorgaben seien nicht mehr erfüllt worden, er habe vieles „hemdsärmelig“ entschieden. „Dafür übernehme ich die Verantwortung.“
- Als erster Zeuge sagt der Betriebsleiter (34) aus. Es kommt heraus: Das „Recyceln“ von ausgedienten Windkraftanlagen bestand aus dem Schreddern der bis zu sieben Meter langen Teile. Das zerkleinerte Material wurde dann als Ersatz-Brennstoff an deutsche Abnehmer verkauft. Als das Landratsamt Schwandorf das mechanische Zerkleiner von CFK und GFK (carbon- und glasfaserverstärkte Kunststoffe) am Standort Wernberg verbot, entfiel diese Möglichkeit. Die „Lösung“: Der Schrott wurde illegal nach Tschechien gebracht.
![[Update] Prozess gegen Recyclingunternehmer – Geständnis ohne große Reue: Ich wollte zuviel](https://redaktion.oberpfalzecho.de/wp-content/uploads/2026/06/f5901611-pix7-scaled.jpg)
[Update] Prozess gegen Recyclingunternehmer – Geständnis ohne große Reue: Ich wollte zuviel
Weiden. Am Landgericht Weiden hat der Prozess gegen einen 53-jährigen Recycling-Unternehmer aus Weiden begonnen. Ihm wird die illegale Müllverbringung nach Tschechien in 54 Fällen vorgeworfen, außerdem gefährliche Körperverletzung an neun Mitarbeitern, die an einer undichten Batterie-Recyclinganlage arbeiteten.




