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Festnahme bei Grenzkontrollen in Waidhaus wegen gefährlicher Körperverletzung

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 nahmen Bundespolizisten einen 26-jährigen Rumänen fest. Er wird wegen zweier Fälle gefährlicher Körperverletzung gesucht und in die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn eingeliefert.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 nahmen Bundespolizisten einen 26-jährigen Rumänen fest. Er wird wegen zweier Fälle gefährlicher Körperverletzung gesucht und in die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn eingeliefert.
Foto: Bundespolizei

Festnahme bei Grenzkontrollen in Waidhaus wegen gefährlicher Körperverletzung

Bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus kontrollierten Bundespolizisten vom 1. bis 4. Mai Reisende und vollstreckten dabei fünf Haftbefehle. Die Maßnahmen führten zur Festnahme mehrerer gesuchter Personen und zur Einlieferung in Justizvollzugsanstalten. In einem Fall konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung abgewendet werden.

Fünf Festnahmen während lückenloser Grenzkontrollen

Kurz nach Mitternacht kontrollierten die Beamten am Freitag einen 26-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen erlassen hatte. Die Beamten nahmen den Mann fest und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn ein.

Ebenfalls am Freitag kontrollierten Einsatzkräfte einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Fernreisebusses unterwegs war. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Strafvollstreckung; das Amtsgericht Hamburg hatte ihn im Oktober 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Der Mann konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von 1.300 € abwenden, nachdem seine Schwester die Justizschulden bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta beglich.

Am Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 37-jährigen slowakischen Staatsangehörigen und nahmen ihn fest. Die Beamten stellten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim fest; das Amtsgericht Mannheim hatte ihn im Oktober 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450 € verurteilt. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, lieferten die Einsatzkräfte ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

Am Montag überprüften die Einsatzkräfte einen 47-jährigen Bulgaren, der als Insasse eines Fernreisebusses auf der Route Prag-Bercy unterwegs war. Bei der Kontrolle ergab sich eine Fahndung wegen Unterschlagung; das Amtsgericht Kaufbeuren hatte ihn im August 2025 zu einer Geldstrafe von 2.200 € verurteilt. Da er die Summe nicht begleichen konnte, lieferten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

Im selben Zeitraum überprüften Bundespolizisten einen 49-jährigen tschechischen Staatsangehörigen und stellten zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Zum einen lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Nötigung vor; das Amtsgericht Weiden hatte ihn im Mai 2024 zu einer Geldstrafe von 2.600 € verurteilt. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten ihn ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Zum anderen bestand eine Aufenthaltsermittlung zur Strafvollstreckung; das Amtsgericht Tirschenreuth hatte den Mann im Februar 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt, und die Beamten eröffneten ihm den entsprechenden Haftbefehl vor Ort. Der 49-Jährige hat nun zwei Wochen Zeit, seine Justizschulden zu begleichen; andernfalls droht ihm eine weitere Ersatzfreiheitsstrafe.

WITRON – Nachmittag der Ausbildung
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